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Petition 66954

Erbschein

Keine Schlechterstellung von Erben von Immobilien/Geld- und Sachwerten gegenüber Erben von nur Geld- und/oder Sachwerten vom 25.07.2016

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Immobilienerben bezüglich des Nachlasses von Geld- und oder Sachwerten nicht schlechter gestellt werden dürfen als Erben von nur Geld- und/oder Sachwerten.

Begründung

Wenn Person A ein Bankdepot mit z. B. 150.000 € erbt und keine zusätzliche Immobilie, kann er mit entsprechender Bankvollmacht und dem Erbnachweis frei darüber verfügen. Es fallen keine Nachlassgerichtskosten an (BGH, XI ZR 401/12). Wenn Person B bei gleicher Voraussetzung z. B. 100.000 € Bankguthaben und zusätzlich ein Häuschen im Wert von z. B. 50.000 € erbt, zahlt er Erbscheingebühren für insgesamt 150.000 €, also 708 € (354 € x 2; siehe Gerichtsnotarkostengesetz). Angebracht wären Gebühren nur für den Immobilienwert (165 € x 1; jetzt ohne eidesstattliche Versicherung über das Gesamtvermögen), da hier mit dem rechtssicheren Grundbucheintrag auch eine Leistung des Gerichts zu honorieren ist. Für das Bankguthaben würde er eigentlich wie Person A keine gerichtliche Bearbeitung benötigen, da er diesen Erbteil in der Regel längst selbst geregelt hat. Er muss aber dennoch, auch gegen seine Willenserklärung dafür Erbscheingebühren zahlen.

Bei jetziger Rechtslage werden Immobilienerben bezüglich des Nachlasses von Geld- und/oder Sachwerten schlechter gestellt als Erben von nur Geld- und/oder Sachwerten. Politiker, die per Gesetz einem Immobilienerben bei zusätzlicher Gelderbschaft Behördenleistungen, die weder erwünscht noch nötig sind, aufzwingen, bevormunden in anmaßender Weise den mündigen Bürger und diktieren sogar eine Ungleichbehandlung. Wie kann es sein, dass in unserem Rechtsstaat eine Behörde sich erlauben darf, bezüglich bei der Bank längst selbst geregelte Angelegenheiten für ihre Luftnummer Bearbeitungsgebühren zu kassieren. Diese Amtshandlung dient in vielen Fällen einzig dem Zweck, Einnahmen für den Staat zu generieren. Nachdem die Ausstellung eines Erbscheins Monate dauert, scheint dort auch kein Arbeitsmangel zu herrschen, so dass eine optionale Beschränkung des Erbscheins auf Immobilien zudem eine Entlastung dieser Behörde darstellen würde.

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