Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass die Benachteiligung des Bürgers im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) abgestellt wird und die europäische Richtlinie 77/388/EWG vollständig umgesetzt wird. Danach dürfen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die Gebühren der Feuerstättenschau keine Umsatzsteuer verlangen.
Begründung
Die Ausstellung eines Feuerstättenbescheids ist eine hoheitliche Tätigkeit, d. h. ein Verwaltungsakt. Für die durch die Behörde festgelegten Gebühren beträgt die gesetzliche Umsatzsteuer Null und nicht 19 %. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die europäische Richtlinie 77/388/EWG.