Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge ein Bundesteilhabegesetz beschließen, welches die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet. Insbesondere ist Menschen mit Behinderung ausdrücklich eine unabhängige Lebensführung zu garantieren (Art. 19 UN-BRK), sowie die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft, insbesondere am politischen und öffentlichen sowie kulturellen Leben (Art. 29 und 30 UN-BRK).
Begründung
Der vorgelegte und vom Kabinett beschlossene Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz genügt in wesentlichen Punkten den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht.
Das Wunsch- und Wahlrecht orientiert sich in der jetzt geplanten Form (§ 104 Abs. 2 BTHG-Entwurf) vor allem an Kostengesichtspunkten, so dass gerade ein Auszug aus einer Einrichtung für Betroffene kaum mehr zu erreichen sein würde. Gefordert wird daher die ausdrückliche Übernahme des Wortlautes der von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention, nämlich die Garantie, dass Menschen mit Behinderung „gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben“.
Bedrohlich erscheint auch das Vorhaben, eine zwangsweise gemeinsame Erbringung von Leistungen Persönlicher Assistenz erstmals rechtlich zu legitimieren (§ 102 Abs. 2 BTHG-Entwurf). Für Betroffene bedeutete dies, dass sie ihr Leben nicht mehr individuell gestalten könnten, sondern die Tagesplanung, aber auch Freizeitgestaltung an den Planungen anderer Menschen mit Behinderung ausrichten müssten, ihre Assistenten/-innen nicht mehr selbst auswählen könnten und in räumlicher Nähe zu anderen Betroffenen leben müssten, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. Ein zwangsweises „Poolen“ Persönlicher Assistenz außerhalb von Einrichtungen ist deshalb abzulehnen. Zumindest für diese Konstellation ist ein Zustimmungsvorbehalt aufzunehmen.
Der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe würde in § 99 Abs. 1 BTHG-Entwurf für Personen die nicht in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen auf Unterstützung angewiesen sind (bzw. nicht in 3 von 9 Bereichen auch mit Unterstützung nicht teilhaben können) unzulässig erschwert, insoweit, dass kein Anspruch auf Unterstützung mehr bestünde, sondern Leistungen lediglich nach Ermessen des Kostenträgers gewährt werden könnten. Einer Vielzahl der Betroffenen bliebe somit die Teilhabe am kulturellen, öffentlichen und politischen Leben sowie die unabhängige Lebensführung, aber auch das Recht auf Bildung verwehrt.
Dafür haben fast 30000 Menschen gekämpft, siehe folgende Links:
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Leider haben Sinnesgeschädigte, wie Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige keine gute Lobby, ganz im Gegensatz zu Blinden und Körperbehinderten!
Der Entwurf des neuen Bundesteilhabegesetz beinhaltet leider nur ein Sammelsurium von bereits bestehenden Leistungen, jedoch keine neuen Leistungen wie nämlich ein bundesweites Teilhabegeld für Hörbehinderte!
Daher fordern wir ein Teilhabegeld in Höhe des bisherigen Blindengeldes!
Nur wenn diese Forderung dieser Petition wird unterstütze ich diese Petition!
Jana71 | Thu Sep 08 09:41:14 CEST 2016 - Thu Sep 08 09:41:14 CEST 2016
Auch tauben Sehbehinderten und Taubblinden haben keine gute Lobby ....!
Nutzer2446912 | Sun Sep 04 22:01:29 CEST 2016 - Sun Sep 04 22:01:29 CEST 2016
Sehr geehrte Damen und Herren!
Danke für Ihren Nachricht . Wir verstehe ihnen nicht !!! Trotzdem förderten wir ihnen ein "eilt" Gehörlosengeld bis 200 € im monatlichen mehr erhaltenen! In Thüringen war seit 1 juli 2016 schön 100,00 € Gehörlosengeld ausgeben. Auch in Berlin und Brandenburg war schön länger das Gehörlosengeld von 125,00 € auszahlen ! Wir haben ihnen schön 19 jahr auf das Gehörlosengeld gewartet! Wir verstehlen Ihnen nicht ! Warum kein Gehörlosengeld in Niedersachsen! Habe sie ergenhwas 100 % falsch machen ?
Mit freundlichen Grüßen H. Neumann
Von meinem iPhone gesen
Nutzer2437189 | Wed Aug 24 22:22:54 CEST 2016 - Wed Aug 24 22:22:54 CEST 2016
Sehr geehrter Herr Keitzer,
ich unterstütze uneingeschränkt die Forderung nach einem Teilhabegeld für Hörbehinderte. Genauso, wie ein Teilhabegeld für motorisch oder geistig Behinderte ebenfalls wichtig und richtig wäre. Auch gibt es viele weitere Forderungen körperlich behinderter Menschen, die absolut wichtig sind, zum Beispiel derjenigen, die neben der Eingliederungshilfe Hilfe zur Pflege erhalten und deshalb von sämtlichen Verbesserungen des Gesetzes ausgeschlossen sind.
Eine Petition bietet jedoch nur begrenzten Platz, um Anliegen darzubringen. Deshalb musste eine Auswahl getroffen werden. Gerade die geplante 5 von 9 Regelung ist weniger für körperbehinderte als mehr für hör- und sehbehinderte Menschen problematisch, weshalb sie ihre Auffassung, die Petition nicht unterzeichnen zu wollen, weil andere Aspekte - die zweifelsfrei auch sehr wichtig sind - nicht enthalten sind, vielleicht noch einmal überdenken möchten.
Für ein doch noch gutes Teilhabegesetz sollten wir Betroffenen zusammenhalten.
Herzliche Grüße,
Nancy Poser
Matthias Keitzer | Wed Aug 24 20:13:26 CEST 2016 - Wed Aug 24 20:13:26 CEST 2016
Da die Links vom Admin entfernt wurden,
ein Hinweis auf die Petitionen
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