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Diskussion zur Petition 67028

Inklusion und Teilhabe

Beschluss eines Bundesteilhabegesetzes unter Beachtung der Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention vom 01.08.2016

Diskussionszweig: Online Petition (wie diese) ist nicht barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung

signMedia | 12.09.2016 - 16:29

Online Petition (wie diese) ist nicht barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung

Anzahl der Antworten: 2

Liebe Moderatoren, liebe Betreiber von Bundestag E-Petition,

aus gegebenen Anlass musste ich (durch Facebookseite Sign-Inklusion) feststellen, dass viele sich mit dem Registrierungsanforderungen nicht klarkommen und somit kein Unterschrift abgeben können, so wie sie es tun würden. Zur Not habe ich einen ScreenCapture von Monitor, wie man E-Petition Unterschrift erstellt und abgibt, erstellen müssen.
Wäre das eigentlich die Aufgabe des Bundes, oder?
Dadurch besteht es die Gefahr, dass ein großer Dunkelziffer von entgangene Unterschriften vorliegt.

Hintergrund hierzu:
Die Schriftsprache Kompetenz erwachsener gehörlosen Menschen beträgt 40% der gehörlosen ein Leseniveau von Zweit- und Drittklässler haben und mehr als 50% sind als "Nichtleser" einzustufen.
Nur 0,5% sind auf allen Sprachebenen kompetent
das ist bereits wissenschaftlich von Verena Krausneker nachgewiesen
Quelle: Verena Krausender, Buch: "TAUBSTUMM BIS GEBÄRDESPRACHIG" (S.34ff, 2006)
Die Studie ist derzeit immer noch aktuell.

Die Muttersprache von Menschen mit Hörbehinderung ist ja visuell orientiert, nämlich "Deutsche Gebärdensprache" und verfügt über eigenständige Sprachaufbau, das dem schriftlichen Sprache überhaupt nicht gemeinsam haben.

Nun stellt hier die Frage, WIE die Menschen mit Hörbehinderung überhaupt die Unterschriften abgeben können, wenn sie die Registrierunganforderungen nicht verstanden haben?
Somit wurde hier die "Zugänglichkeit", gemäß dem Art. 9, UN-Behindertenrechtskonvention, verwehrt.

Einen gesicherten und erfolgreichen Zugänglichkeit ist derzeit nur per Gebärdsprachvideo, einschl. Untertitel möglich.

Einen enormen Kritik muss ich, von Bund verordnete BITV2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 2012), abgeben.
Die §3, BITV2.0 besagt, dass nur zentrale Navigations- und Einstiegsangebote zu Priorität I einzustufen sind. (also erforderliche Vorgabe)
Alle andere Seiteninhalten fallen unter Priorität II (nicht erforderliche Vorgabe)
Als Beispiel können Sie die Seite des Bundes nehmen (www_bundestag_de).

Damit ging der Schuss wohl nach hinten.

Fazit wäre, dass BITV3.0 ausgearbeitet werden MUSS und ich wäre bereit mitzuwirken, da ich weiss, wo es hackt ... gemäß, "PeerSupport"

Nun, wie wird es mit dem Petition weitergehen, wenn es Dunkelziffer weiterhin besteht?

Herzliche Grüße

Gabriel Nistor
signMedia
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signMedia | Mon Sep 12 19:37:32 CEST 2016 - Mon Sep 12 19:37:32 CEST 2016

.. toll, dass Sie sich darüber melden ...
ich rede nicht gerne "über" anderen, sondern "mit" anderen ....

Nicht umsonst ist das Motto korrekt:
"Nicht über uns - mit uns"

Man sollte auf der Bundesebene Betroffener, also hier ist Menschen mit Behinderung (alle Arten) gemeint, als "Experten" und nicht irgendeiner, der über uns spricht einladen ...
Denn als Betroffener können die alltäglichen Barrieren am besten hinweisen ...

Herzlichen Gruß
Gabriel Nistor
signMedia

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Nutzer2437189 | Mon Sep 12 19:09:33 CEST 2016 - Mon Sep 12 19:09:33 CEST 2016

Ähnliches gilt für Leichte Sprache. Ich kenne viele Leute, die etwas älter sind und zeichnen wollten, dann aber entnervt schon beim Passwort aufgaben. Großbuchstaben, Kleinbuchstaben und Zahlen oder Sonderzeichen. Das ist für viele schon too much. Überhaupt ist eine Registrierung mit Passwort doch nicht wirklich erforderlich. Die Angabe einer E-Mail-Adresse reicht doch, sofern man dort den Link dann noch bestätigen muss. Eine Beschreibung des Prozesses in leichter Sprache sowohl für ältere Leute als auch für Menschen mit geringeren Deutschkenntnissen oder Menschen mit Lernbehinderung wäre dringend erforderlich. Gerade bei einer Petition für Menschen mit Behinderung ist es sehr ärgerlich, wenn sowohl Menschen mit Lernbehinderung als auch Hörbehinderte quasi ausgeschlossen werden.

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