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Petition 67143

Straßenverkehrs-Ordnung

Verbot akustischer Signale der Zentralverriegelung bei Ver- und Endriegelung eines Fahrzeugs vom 09.08.2016

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass akustische Signale der Zentralverriegelung bei Ver- und Endriegelung eines Fahrzeugs durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung verboten werden.

Begründung

Nach § 16 StVO gilt:

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Nach § 49 StVO stellt die missbräuchliche Benutzung des Schallzeichens eine Ordnungswidrigkeit dar, die
lt. Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog (Kraftfahrt-Bundesamt) mit 5 Euro zu ahnden ist (TBNR 116000), bei Belästigung mit 10 Euro (TBNR 116100).

In unserer stark vom Straßenverkehr geprägten Gesellschaft suggeriert das Ertönen eines Hupsignals automatisch das Vorhandensein einer unmittelbaren Gefahr. Bei Personen in der unmittelbaren Umgebung eines Fahrzeugs, das beim Ver- bzw. Entriegeln ein Hupsignal erzeugt (Fußgänger, Radfahrer) kann dies zu nicht vorhersehbaren Schreckreaktionen führen, die vermeidbar sind.

Das Ver- bzw. Entriegeln eines Fahrzeugs stellt keinerlei Gefahr dar und muss deshalb nicht mit dem hierfür vorgesehenem Schallzeichen angezeigt werden, zumal davon auszugehen ist, dass wer ein Fahrzeug ver- bzw. entriegelt, nicht blind ist. Somit ist ein Leuchtzeichen (Blinker) vollkommen ausreichend.

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