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Diskussion zur Petition 67199

Arbeitslosengeld II

Anrechnung einmaliger Einkommen Arbeitslosgengeld II-Empfänger zum Vermögen vom 14.08.2016

Diskussionszweig: Was würden findige Leute aus dieser Idee machen?

Der_Max | 11.09.2016 - 16:34

Was würden findige Leute aus dieser Idee machen?

Anzahl der Antworten: 2

Diese Idee ist geradezu eine Einladung zur Scheinselbständigkeit:

10 Monate ALG2 kassieren und dabei auch das Schonvermögen aufbrauchen - kein schlechtes Leben!
im 11. Monat arbeiten, aber dafür kein Geld kassieren (als Selbständiger schreibt man ja die Rechnung erst am Ende des Auftrags). Im 12. Monat ebenfalls arbeiten und die Rechnung schreiben - in Höhe des (so gut wie aufgebrauchten) Schonvermögens.

Damit wird das Schonvermögen wieder auf den Maximalbetrag aufgestockt und kann in den nächsten 10 Monaten wieder - zusätzlich zum ALG2-Bezug - aufgebraucht werden.

Ich denke, dass es wichtig ist, auch mögliche Missbrauchskonstellationen mit zu berücksichtigen. Die skizzierte Konstellation ist recht einfach umzusetzen - deshalb strikte Ablehnung der Petition!
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Der_Max | Mon Sep 12 18:06:08 CEST 2016 - Mon Sep 12 18:06:08 CEST 2016

Nein, das wäre alles viel zu kompliziert ausdrücklich in Anbetracht der Tatsache, dass sich derzeit eine regelrechte Dienstleistungsbranche dahingehend etabliert hat, die Hartz-IV-Leistungen optimiert beziehen zu können. Wenn diese sich noch mit den Steuerberatern und einigen Amwälten zusammentut, entstehen so viele Gestaltungsmöglichkeiten, wie man sich heute noch gar nicht vorstellen kann.

Dagegen ist die heutige Regelung vergleichsweise klar und einfach. Es gibt Einnahmen und wenn diese nur geringfügig über dem Regelsatz liegen, fällt das unter die "Aufstocker-Regeln", so dass man tatsächlich etwas mehr übrig behält als den Regelsatz.

Hingegen würde die hier gewünschte Regelung nur zu weiteren Ungerechtigkeiten führen: Wenn jemand sein Schonvermögen ausgeschöpft hat, erfolgt Kürzung, sonst nicht. Also würde sparsame Lebensführung bestraft.

Letztlich stellt die Petition die Sinnhaftigkeit von geldwertem Schonvermögen in Frage - und das kann doch nicht ernsthaft gewollt sein.

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SozialLiberalGerechtRLP | Sun Sep 11 18:27:52 CEST 2016 - Sun Sep 11 18:27:52 CEST 2016

Das ist interessant. So habe ich das noch gar nicht bedacht. Würde der Gesetzgeber aber sicher - spätestens nachträglich, sofern er nicht zuvor schon daran denkt - wohl bedenken und mit einbeziehen in eine Änderung.

Damit in einem solchen Fall das verbrauchte Schonvermögen wieder komplett aufgefüllt werden kann müsste ja auch tatsächlich in Höhe dieses Betrags gearbeitet werden.

Arbeitet man in den Monaten 1 bis 10 so sollte man nicht unnötig den Zahlungeingang verschleppen in dem man erst sehr spät die Rechnung stellt oder lange Zahlungsfristen einräumt um dann alles in Monat 11-12 auf ein Mal zu kassieren. (Das sollte dann als Missbrauch gewertet werden und auch auffallen und Geld anteilig auf den vorigen Monaten angerechnet werden.)

Anderer Fall natürlich wenn man in Monat 11-12 tatsächlich irgendwie lukrativ einen Auftrag hat. Die Frage ist: Sollte das nicht als "laufendes" Einkommen gewertet werden? Hier müsste man wohl einen Sonderfall anlegen und das ähnlich wie laufende monatliche Einkommen Nichtselbständiger werten.

Diese sollten ja auf die nächsten 30 Tage verteilt werden (statt in den Monat voll zugerechnet werden in dem sie zufliessen). Geht man bei dem Selbstständigen davon aus, dass dieser regelmässig nur 1x im Jahr so einen lukrativen Auftrag bekommt dann wäre das quasi vergleichbar mit einem jährlich gezahlten Lohn und müsste eben auf 12 Monate aufgeteilt werden (und dann angerechnet werden).

Sowas permanent zu Wiederholen (tatsächlich nur 1-2 Monate arbeiten, dann 10 Monate nicht) wäre sowieso mit Risiko verbunden. Dann fehlen einem in diesen 10 Monaten Praxis/Erfahrung was sich auch negativ auf weitere Aufträge/Aussichten auswirken könnte. Dann hätte man am Ende das Schönvermögen aufgebraucht und könnte es nicht aufstocken.

Würde dann solche Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit herausnehmen und dafür andere Regelungen anwenden und es hier auf z. B. Erbschaft, Lottogewinn und ähnliche Sachen beschränken - auf die der Hilfsbedürftige nicht wirklich viel Einfluss nehmen kann. (Ein bisschen schieben kann man schon aber unbegrenzt lässt sich die Auszahlung eines Lottogewinns nicht hinauszögern zum Beispiel.)

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