Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Bund kostendeckende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Hartz-4-Empfänger zahlt.
Begründung
Zur Zeit werden den Krankenkassen für jeden Hartz-4-Empfänger 105.- € an Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung überwiesen (Angaben der Techniker Krankenkasse). Dieser Betrag ist nicht annähernd kostendeckend und führte im Jahr 2015 bereits zu einem Defizit von ca. 6.7 Mrd. Euro. 2016 stieg dadurch bei den meisten Kassen der Zusatzbeitrag. Aufgrund der starken Zuwanderung und der dadurch erwarteten Zunahme an Hartz-4-Beziehern rechnen die Krankenkassen mit einem starken Anstieg des Defizits ab 2017.
Die Finanzierung der Gesundheitskosten von Hartz-4-Empfängern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht überproportional stark von den gesetzlich Krankenversicherten bezahlt werden. Es verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 GG, indem sozialversicherungspflichtig Beschäftigte überproportional belastet werden.