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Petition 67436

Unlauterer Wettbewerb

Verbesserung der Strafverfolgung bei betrügerischer Werbung vom 01.09.2016

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die strafrechtliche Verfolgung von betrügerischer Werbung mittels Gewinnversprechen, auch über die nationalen Grenzen hinweg, zu erleichtern und zu verbessern.

Begründung

Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss v. 8.4.2005 - 3 Ws 113/05, 3 Ws 96/05 - die Täuschung von Verbrauchern mit falschen Gewinnmitteilungen für strafrechtliche relevant erklärt. Dessen ungeachtet verschicken weiterhin diverse Firmen (teilweise mit Sitz an der holländischen Grenze, in Luxemburg oder anderen EU-Staaten) Werbebriefe mit angeblichen Gewinnmitteilungen an vornehmlich ältere, alleinstehende Menschen, die oftmals aufgrund altersbedingten Abbaus in ihrer Beurteilungsfähigkeit eingeschränkt sind. In meiner eigenen Familie ist eine 90jährige Person wiederholt auf solche Mitteilungen "hereingefallen" und hat einen vierstelligen Betrag investiert, um angebliche Gewinne einzulösen. Diese Praktiken sind auch bereits auf einer Website "pfiffige Senioren" bekannt gemacht worden. Anzeigen meinerseits bei den Strafverfolgungsbehörden haben lediglich zu Einstellungsverfügungen mit folgender Begründung geführt: "Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche Anklage nur, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Das ist regelmäßig der Fall, wenn durch die Tat der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Im vorliegenden Fall hat die Rechtsverletzung noch kein solches Ausmaß erreicht, daß die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit wäre."
Eine solche Begründung nimmt nur den Einzelfall in den Blick, verkennt aber, dass täglich solche Betrugshandlungen zu hunderten geschehen, und zwar zu Lasten älterer Mitmenschen, die keine behördliche Unterstützung erwarten können, sondern auf den Weg der Privatklage verwiesen werden.

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