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Petition 67550

Inklusion und Teilhabe

Schaffung eines Bundesgesetzes zur Regelung der finanziellen und materiellen Hilfen für Blinde und Gehörlose vom 09.09.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge ein Bundesgesetz beschließen, welches die finanziellen und materiellen Hilfen für Blinde und Gehörlose regelt. Ferner soll das Gesetz die Voraussetzungen für die Hilfen festlegen. Dabei sollen die Hilfen einkommensunabhängig und unabhängig davon, ob jemand bedürftig ist, gewährt werden.

Begründung

Derzeit sind die Hilfen für Blinde und Gehörlose größtenteils nach Landesrecht geregelt. Dies hat zur Folge, dass keine einheitlichen Regelungen bestehen, auch wenn subsidiär die Blindenhilfe im SGB XII bundesrechtlich geregelt ist. Die Blindenhilfe wird jedoch nur bei Bedürftigkeit gewährt.

Die landesrechtlichen Regelungen haben ferner den Nachteil, dass jedes Bundesland eigene Voraussetzungen definieren kann. Auch die Höhe der Hilfen können somit geregelt werden.

Dies führte in den letzten Jahren z. B. in Niedersachsen zu Streitigkeiten und Protesten, da zunächst das Blindengeld erst gekürzt und 2005 vollständig abgeschafft worden ist. Zwei Jahre später ist das Blindengeld in zwei Stufen wieder eingeführt worden. Dies hat, verständlicherweise, unter den Hilfesuchenden großen Unmut hervorgerufen. Eine Demonstration fand in Hannover statt.

Durch eine bundesrechtliche Regelung ließen sich solche Situationen vermeiden. Den Hilfesuchenden wäre besser geholfen, als wenn jedes Bundesland seine eigenen Gesetze verabschiedet.

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