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Diskussion zur Petition 67570

Einkommensteuer

Individuelle Feststellung des Rentenfreibetrages anstelle der bestehenden pauschalen Besteuerung vom 10.09.2016

Diskussionszweig: Ist Rente Vermögen?

aucheinname | 11.12.2016 - 02:55

Ist Rente Vermögen?

Anzahl der Antworten: 4

"Der durch eigene Beträge angesparte Rentenanspruch ist gem. Art. 14 Abs.1 GG geschütztes Eigentum des Versicherten und somit Teil seines Vermögens. Der überwiegende Teil der späteren Rente ist daher Auszahlung dieses Vermögens. Vermögen ist aber kein Einkommen und kann folgerichtig (BVerfG, 2 BvL 17/99 vom 6.3.2002, Abs. 214 ff. ) nur im Rahmen einer Vermögenssteuer nicht jedoch als Einkommen besteuert werden, selbst dann nicht, wenn der Aufbau des Vermögens völlig unversteuert erfolgte. "
-Auszug aus der Begründung der Petition


Die Petition wird Grundlegend auf der Annahme begründet, dass es sich bei der Rente um einen Teil des persönlichen Vermögens handelt, welcher nicht als Einkommen versteuert werden darf.

Die Definition der Rente als Vermögen ist aus meiner Sicht jedoch falsch. Bei der Rente handelt es sich um eine Einkunft, die weder durch den angeführten Art.14 Abs.1 GG noch durch das angegebene Urteil des BVerfG als Teil des privaten Vermögens festgestellt wird.
Im Detail schützt Artikel 14 Absatz 1 GG zwar das persönliche Eigentum, mir ist aber keinerlei Gesetzliche Norm bekannt welche die eigenen Beiträge in die Sozialversicherungen als Teil des Eigentums definiert. Im Gegenteil, die Beiträge in die Sozialversicherung gelten laut §28e Abs.1 Satz 2 (vom Arbeitgeber abgeführt) als "aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht", diese Formulierung impliziert ja geradezu dass die gezahlten Beiträge fortan nichtmehr Teil des Vermögens sind.

Ebenfalls beruht die Argumentation auf einer angeblich falschen Umsetzung des genannten Urteils des BVerfG vom 06.03.2002. Die Petition impliziert, die Änderung im EStG sei entgegen der Vorgaben des BVerfG erfolgt.
Tatsächlich aber hat das BVerfG lediglich eine Unvereinbarkeit zweier Besteuerungssysteme im EStG festgestellt (§19 und §22 je teilw. / das Urteil kann auch über die Website der BVerfG eingesehen werden)

Meine Folgerungen:
- Rente ist eine Einkunft und wird daher besteuert
- Die aus dem Urteil resultierende Verpflichtung eine Gleichbehandlung zwischen Beziehern von Renten und Pensionen herzustellen setzt die pauschale Rentenbesteuerung um, es gibt keinen verfassungsrechtlich dringenden Bedarf das zu ändern

--> Demnach ist die Petition kaum begründet.

Aber vielleicht hat ja jemand noch andere Hinweise, Infos oder Argumente die er meinen entgegensetzen kann? Bin dankbar für jeden Hinweis!
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