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Petition 67604

Arbeitslosengeld II

Änderung des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Zuflussprinzip) vom 12.09.2016

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Gesetzesänderung hinsichtlich des Zuflussprinzips (§ 11 Absatz 2 und 3 SGB II) beim Arbeitslosengeld II gefordert.

Begründung

Derzeit ist die Verfahrensweise folgende: "... Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen ..."
Das Problem dabei an einem Beispiel erklärt:
Der letzte Arbeitstag ist der 31. Juli, die letzte Gehaltszahlung kommt etwas später am 2. August. Der Arbeitslose meldet sich am/zum 1.8. als Arbeitslos.
Die Auswirkung:
Der Gehaltseingang wird, weil er im August erfolgte, für den August angerechnet. Das heißt für den August wird kein ALG2 gezahlt.
Der miese Nebeneffekt:
Der ALG2-Empfänger ist dann im Monat August weder Kranken-, noch Rentenversichert (!) da erst ab 1. September der ALG2 Status offiziell beginnt und entsprechende Zahlungen vorgenommen werden.
Der Bürger ("ALG2 Empfänger in spe") wird so um einen Monat, ich kann es nicht anders sagen, beschissen! Schön für den Staat, da mit diesem ungerechten, situationsbedingt sachlich falschem und existenzbedrohendem Gesetzt gut was eingespart werden kann.

Das muss geändert werden! Das eingegangene Gehalt (oder gleichwertige Zahlungen) müssen für den Monat angerechnet werden für den sie deklariert sind!

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