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Diskussion zur Petition 67612

Mietrecht

Auskunft des Vermieters über die Höhe der bisherigen Kaltmiete/Nebenkosten gegenüber dem neuen Mieter vom 12.09.2016

Diskussionszweig: Mietrecht - Auskunft des Vermieters über die Höhe der bisherigen Kaltmiete/Nebenkosten gegenüber dem neuen Mieter

Petent | 27.09.2016 - 07:53

Mietrecht - Auskunft des Vermieters über die Höhe der bisherigen Kaltmiete/Nebenkosten gegenüber dem neuen Mieter

Anzahl der Antworten: 38

Zum Leben gehört es, dass Wohnraum bezahlbar bleibt- insbesondere vor dem Hintergrund der (gerade in NRW) zunehmenden Kinderarmut und sinkenden Renten, sowie Mindestlohnbeschäftigungen.
Dennoch werden vermehrt Wohnungen zu überhöhten Preisen angeboten, welche den Mietspiegel um ca. 2 Euro pro qm überschreiten. Und als ob das noch nicht reicht, stiegen auch die Nebenkosten von zunächst ca. 150 Euro auf jetzt bereits 200 Euro- und schon tauchen Nebenkostenangaben von 300 Euro auf!
Es erweckt den Eindruck, dass mit den Nebenkosten eine zusätzliche Einnahmequelle für Vermieter geschaffen wurde, da selbst angebliche "Spezialisten" nicht in der Lage sind diese fehlerfrei zu beurteilen. Eine Kontrolle der Verwalter findet nicht statt- es gibt auch keine Beschwerdestelle oder einen Schiedsmann hierfür. Der Mieter bleibt allein mit seinen Beschwerden- zahlt oder muss sich eine noch teurere Wohnung suchen.
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