Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit nach 15 Jahren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthaltes in Deutschland unter Vorbehalt der alleinigen Sicherstellung des Lebensunterhaltes in den letzten 11 Jahren beantragen können. Eine Verurteilung wegen einer schweren Straftat ist ein dauerhaftes Ausschlusskriterium.
Begründung
Derzeit können Ausländer bereits nach 8 Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen ohne de facto durchgehend oder überwiegend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Selbstständigkeit im Hauptgewerbe ausgeübt zu haben. Eine Verurteilung wegen einer schweren Straftat wirkt lediglich unterbrechend, jedoch nach Löschung aus dem Bundeszentralregister nicht dauerhaft.
Damit Deutschland von einer produktiven Einwanderung profitiert, ist eine Selektion nach Qualität des Bildungsgrades und der Dauer der Erwerbsbiografie unerlässlich. Dies gilt – vornehmlich zum Schutz des deutschen Sozialstaates – bei der Einbürgerung von Ausländern.
Bei der aktuellen Rechtslage sind der Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme keine Grenzen gesetzt. Zudem stellen immer mehr kriminelle und teilweise verfassungsfeindliche Deutsche mit Migrationshintergrund, die nicht ausgewiesen bzw. abgeschoben werden dürfen, eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit dar.