Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert: Einführung einer Lärmschutzplakette für Fahrzeuge mit entsprechendem Besteuerungsmodell (vgl. Regelung bei Abgasemissionen)
Begründung
Nachdem in der Bundesrepublik in den letzten Jahren die Abgasemissionen erfolgreich reduziert werden konnten, ist nun der nächste, folgerichtige Schritt die Reduktion von Lärmemissionen. Mir als Anrainer einer Bundesstraße (B33 – Oberteuringen/Hefigkofen) fällt vermehrt auf, dass es nicht die Serienfahrzeuge sind, die eine erhebliche Belastung der Anwohner erzeugen, sondern Fahrzeuge mit Sonderausstattung (Sportauspuffanlagen), Motorräder (meist amerikanischer Bauart) sowie historische Fahrzeuge (Landmaschinen und Sportwagen). Es ist auffallend, dass die Anzahl der Fahrzeuge in den letzten Jahren subjektiv stark gestiegen ist, dass solche Fahrzeuge meist sehr aggressiv und lautstark gefahren werden und dass diese Fahrzeuge in der Regel nicht für zwingend erforderliche Fahrten, sondern weitgehend zum Spaß genutzt werden (sog. Lustfahrten). Menschen und Anwohner für Fahrten solcher Art zu belasten, ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.
Daher mein Vorschlag:
Einführung einer Lärmschutzplakette (vergleichbar mit der heutigen Umweltplakette für Abgase). Das Fahrzeug wird hierbei entsprechend der Herstellerangaben kategorisiert und steuerrelevant eingruppiert. Werden/wurden Umbauten am Fahrzeug vorgenommen, müssen diese von Überwachungsvereinen überprüft und vermessen werden. Sind die Emissionen dadurch verändert, muss eine Umgruppierung erfolgen. Hierbei sind Emissionen bei Leerlauf, mittlerer und Volldrehzahl zu berücksichtigen. Bei der 2-jährigen technischen Überprüfung des Fahrzeugs werden Istwerte der Geräuschemission erfasst und entsprechend protokolliert/überprüft. Ggf. erfolgt auch hier eine neue Eingruppierung. Um die Regelungen übersichtlich zu halten, wäre auch eine Zusammenfassung von Abgas und Geräuschemissionen zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll. (Ganzheitliche Umweltplakette).
Ziel muss es sein, dass laute Fahrzeuge massiv (schmerzhaft) besteuert werden um (ähnlich wie damals bei der Einführung des KAT) die Fahrzeuge mehr und mehr aus dem Fahrzeugmarkt zu verdrängen. Dadurch würde zusätzlich Anreiz zu E-Fahrzeugen und Fahrzeugen von Herstellen mit geringen Geräuschemissionen geboten. Hersteller würden vermehrt Flüsterautos konstruieren. Der Industriestandort Deutschland hätte erneut ein Entwicklungspotential um seine technische Führerschaft zu demonstrieren/auszubauen.
Für extrem laute Fahrzeuge (wie zum Beispiel historische Landmaschinen oder Sportwagen) ist über eine Fahrerlaubnis nur zur Tageszeit (Bsp. 8-18 Uhr) oder nur an bestimmten Tagen (zum Beispiel „History Days“) vorzusehen. Die Einführung dieses Vorschlags würde auch zu Reduzierung von innerörtlichen Lärmschutzmaßnahmen führen. Ggf. könnte man auch (analog zur Umweltplakette) lautstarke Fahrzeuge aus Ballungsgebieten verbannen.
die ganz normale TÜV-Plakette.
- mit unzulässigen Änderungen an der Auspuffanlage gibt es keinen TÜV
- bei Änderungen gibt es auch keine Eintragung oder Zulassung wenn die zulässigen Werte überschritten werden
- nachträgliche und nicht zulässige Änderungen festzustellen und Knöllchen zu vergeben ist Aufgabe der Polizei
Die zulässigen Werte sind recht unterschiedlich, je nach Datum der Erstzulassung gelten zB entsprechend unterschiedliche Werte und Messverfahren und das ist auch gut so.
Und was bitteschön interessiert irgendjemand in der BRD ob irgendjemand seinen Oldtimer oder Motorrad nur aus Lust und Spass fährt. laut Petition "nicht für zwingend erforderliche Fahrten" ?
Lesen sie ganz einfach das GrundGesetz, so eine Einschränkung wäre höchstens in Katastrophenfällen möglich.
Soll es womöglich auch noch eine "Zwingend erforderliche Fahrt - Plakette" geben ?
Wenn es irgendwo massig (Motorrad)Fahrer mit offenen Auspuffanlagen ohne DB-Killer-Einsätzen gibt dann ist es Aufgabe der Polizei dort öfters zu kontrollieren.
Selbst mit der "Euro 4" Norm gibt es aktuell neue Motorräder mit serienmäßig recht akzeptablem Sound - auch Auspuffanlagen von Drittherstellern mit Euro 4 Zulassung - da ein gewisses blubbern schon dazu gehört.
Bestimmt keine Mitzeichnung.