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Diskussion zur Petition 67695

Zulassung zum Straßenverkehr

Einführung einer Lärmschutzplakette vom 18.09.2016

Diskussionszweig: es gibt kein TÜV ohne zulässige Lautstärke

Nutzer1909254 | 17.10.2016 - 10:29

es gibt kein TÜV ohne zulässige Lautstärke

Anzahl der Antworten: 4

Es gibt bereits eine Lärmschutzplakette,
die ganz normale TÜV-Plakette.

- mit unzulässigen Änderungen an der Auspuffanlage gibt es keinen TÜV
- bei Änderungen gibt es auch keine Eintragung oder Zulassung wenn die zulässigen Werte überschritten werden
- nachträgliche und nicht zulässige Änderungen festzustellen und Knöllchen zu vergeben ist Aufgabe der Polizei

Die zulässigen Werte sind recht unterschiedlich, je nach Datum der Erstzulassung gelten zB entsprechend unterschiedliche Werte und Messverfahren und das ist auch gut so.

Und was bitteschön interessiert irgendjemand in der BRD ob irgendjemand seinen Oldtimer oder Motorrad nur aus Lust und Spass fährt. laut Petition "nicht für zwingend erforderliche Fahrten" ?
Lesen sie ganz einfach das GrundGesetz, so eine Einschränkung wäre höchstens in Katastrophenfällen möglich.

Soll es womöglich auch noch eine "Zwingend erforderliche Fahrt - Plakette" geben ?

Wenn es irgendwo massig (Motorrad)Fahrer mit offenen Auspuffanlagen ohne DB-Killer-Einsätzen gibt dann ist es Aufgabe der Polizei dort öfters zu kontrollieren.

Selbst mit der "Euro 4" Norm gibt es aktuell neue Motorräder mit serienmäßig recht akzeptablem Sound - auch Auspuffanlagen von Drittherstellern mit Euro 4 Zulassung - da ein gewisses blubbern schon dazu gehört.


Bestimmt keine Mitzeichnung.
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