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Petition 67758

Unterhaltsrecht

Abschaffung des Elternunterhalts vom 22.09.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Elternunterhalt abzuschaffen.

Begründung

Beamtenkinder werden nicht zum Elternunterhalt herangezogen, da die Kosten über die Beihilfe gedeckt werden. Alle anderen „Kinder“ werden in die Pflicht genommen zum Elternunterhalt beizutragen. Abgesehen von der emotionalen Belastung die Eltern in der Pflege z.B. zu erleben, werden doch nicht alle herangezogen.
Die einen sind als Geringverdiener, Arbeitslose, Mindestlohnempfänger, Alleinerziehende oder mit Schulden usw. gar nicht in der Lage zum Elternunterhalt beizutragen. Aufgrund von statistischen Veröffentlichungen liegt der Anteil hier bei schätzungsweise 40%. Der andere Teil, auch in etwa 40%, hat entsprechende Vorsorge getroffen mit einem Einkommen/Rente von 2000€. Hier werden die Kinder erst gar nicht belastet. Bestenfalls eine Reduzierung des Erbes, aber keine Einschränkung in der Lebensweise.
Für dann ca. 20% der unterhaltspflichtigen Kinder wird ein enormer Verwaltungsaufwand (Personalkosten. Pers.-Zusatzkosten, Rückstellung für Pensionen, Mieten usw.) betrieben um einen Anteil an der Unterhaltspflicht einzufordern.
Zusätzliche Belastungen entstehen durch die Einschaltung der Familiengerichte und Rechtsanwälte (einseitig nur Pflicht für die Kinder, die den Elternteil oder Eltern verklagen müssen).

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