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Diskussion zur Petition 67793

Nichteheliche Abstammung

Kein Umgangsrecht für Samenspender vom 25.09.2016

Diskussionszweig: In jedem Fall sollte die Rechtsposition des Samenspenders klar sein ...

Der_Max | 10.11.2016 - 14:40

In jedem Fall sollte die Rechtsposition des Samenspenders klar sein ...

Anzahl der Antworten: 24

Grundsätzlich sind auch Rechte handelbare Güter. Man kann sie erwerben und verkaufen. Schon in alttestamentarischen Zeiten verkaufte Kain sein Erstgeburtsrecht an seinen Bruder Abel ...

Und Verträge (über diese Rechte) sind einzuhalten - basta!

Wenn ein Samenspender anonym bleiben möchte, kann er nicht hinterher auf einmal das Recht beanspruchen, Mutter und/oder Kind kennenzulernen.

Ebenso gibt es kein "natürliches Recht" eines Kindes, seinen biologischen Vater kennenzulernen.

Insofern sehe ich KEINEN Bedarf, hier in irgendeiner Weise gesetzgeberisch tätig zu werden. Im Gegenteil, das wäre sogar kontraproduktiv und was hierzu Gerichte in der Vergangenheit angestellt haben, war der Sache nicht förderlich.

Wenn der Samenspender sich offen halten möchte, ggf. die Früchte seiner Arbeit kennenzulernen, lässt sich das auch auf dem Vertragsweg, ganz ohne staatliche Gängelung, regeln.

Denn was wäre die Alternative? Ungeschützter anonymer Geschlechtsverkehr auf irgendwelchen Gangbang-Parties und polizeiliche Fahndungsmaßnahmen nach potenziellen Erzeugern ... Das kann doch nicht Aufgabe eines freiheitlichen Rechtsstaates sein.
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