Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 67937

Kinder- und Jugendhilfe

Novellierung des Achten Buch Sozialgesetzbuch (Kindertagespflege) vom 07.10.2016

Diskussionszweig: Die Novellierung im SGB VIII ist zwingend erforderlich, da wir keine finanzielle Anerkennung brauchen, sondern existenzsichernde Vergütungen!

ingrid1934 | 18.10.2016 - 17:23

Die Novellierung im SGB VIII ist zwingend erforderlich, da wir keine finanzielle Anerkennung brauchen, sondern existenzsichernde Vergütungen!

Anzahl der Antworten: 48

In zahlreichen Städten und Gemeinden wird vor Aufnahme einer Tätigkeit in der Kindertagespflege explizit auf folgendes hingewiesen:
"Das Einkommen aus der Kindertagespflege mit bis zu drei Kindern sollte nicht Grundlage des Familieneinkommens sein!" Quelle: Infoblatt Familien für Kinder, Berlin.
Wir sagen, auch mit kleinen Gruppen muss es möglich sein, existenzsichernde Einkünfte zu erzielen. Mit Stundenlöhnen, die sich oftmals noch unter 3 Euro die Stunde pro Kind bewegen, ist dieses nicht möglich. Von diesen Stundensätzen gehen dann noch die Kosten für die Tagespflegestelle runter:

Strom (Beleuchtung, Pflege und Reinigung, Warmwasseraufbereitung etc.)
Wasserversorgung
Abwasser
Heizungskosten
Straßenreinigung und Müllabfuhr
Abnutzung und Renovierung
Sach- und Haftpflichtversicherung
Raumreinigung und deren Pflege (Putz- und Desinfektionsmittel)
Seife, Handtücher/Waschlappen, Babywickel, Pflegeartikel, Bettwäsche,
Lätzchen/Schürzen, Geschirr/Besteck, Toilettenpapier
Mobiliar, Küchen- und Büroausstattung (Tisch, Stühle, Bett, Schränke, Kinderwagen, Wickeltisch, Hochstühle, Regale, Herd, Kühlschrank, Waschmaschine)
Telefon, Fax, Computer, Drucker
Spielzeug innerhalb und außerhalb der Kindertagespflegestelle
Spiel und Sportgeräte
Bücher
Auto und dessen Abschreibung (Versicherung, Kraftstoff, Reparaturen, Reinigung, Kindersitze)
Sicherung von Steckdosen, Treppen, Heizung, Feuerlöscher
Grundgebühren für Telefon,
Porto
Internet
Papier, Stifte, Hefter, Ordner, Druckerpatronen
Software
Werbung
Mitgliedsbeiträge
Teilnahmebeiträge bei Fortbildungen
Fachliteratur und Fachzeitschriften
Babynahrung
Obst und Gemüse
Frühstück
Mittagessen
Abendessen und Zwischenmahlzeiten
Getränke
Bewirtung bei Elterngesprächen
Abnutzung Möbel
Schönheitsreparaturen

Die Liste kann man sicherlich weiter fortführen. Zugleich müssen wir Rücklagen bilden können, um Leerläufe überbrücken zu können. Jeder selbstständige muss Rücklagen bilden. Nur uns Kindertagespflegepersonen ist das in der Regel nicht möglich. Hinzu kommen bei diesen Umsätzen noch, dass es kaum möglich ist, eine vernünftige Altersvorsorge zu betreiben. Somit droht vielen von uns eine massive Altersarmut.

Das SGB VIII muss Mindeststandards in der Vergütung und auch in der Qualität festlegen. Wir sagen ganz klar, dass wir unsere Arbeit verrichten, um unseren Lebensunterhalt zu verdienen. Aussagen wie die obige dürfen nicht sein. Und dennoch sind sie der beste Beweis, dass unsere Einnahmen gegenwärtig nicht ansatzweise leistungsgerecht oder existenzsichernd sind.
53317 Personen finden diesen Beitrag hilfreich