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Diskussion zur Petition 67937

Kinder- und Jugendhilfe

Novellierung des Achten Buch Sozialgesetzbuch (Kindertagespflege) vom 07.10.2016

Diskussionszweig: Bundesmittel landen nur bedingt in der Kindertagespflege!

ingrid1934 | 25.10.2016 - 18:34

Bundesmittel landen nur bedingt in der Kindertagespflege!

Anzahl der Antworten: 2

Mit dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2015-2018 hat der Bund insgesamt eine Milliarde Euro an Sondervermögen frei gegeben. Diese Gelder dienen zur Kinderbetreuungsfinanzierung im Bereich Kita und Kindertagespflege. Der Bund hat somit seinen Anteil an den Betriebskosten erhöht.
Parallel dazu klagen bundesweit Kindertagespflegepersonen auf eine leistungsgerechte Vergütung. Das SGB VIII lässt einen großen Ermessungsspielraum zu, den viele Kommunen gnadenlos ausnutzen. Trotz dieser Bundesmittel wird die Kindertagespflege klein gehalten. Viele von uns haben nach Abzug aller Kosten einen Stundenlohn, der sich unter dem Mindestlohn bewegt. Wir fragen uns, wo versickern diese Bundesmittel?

Aktuell liegt ein Urteil vom OVG NRW zur Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter in NRW haben entschieden, dass die Einkünfte aus der Tätigkeit in der Kindertagespflege weder ein auskömmliches Einkommen, noch existenzsichernd oder Mindestlohnniveau haben müssen.
Hier wurde der Weg frei gemacht, für Kinderbetreuung im Lohndumpingbereich. Bestätigt das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung, bedeutet das das Aussterben der Kindertagespflege.
Nur eine Änderung im SGB VIII kann das noch verhindern. Wir müssen einen gesetzlichen Anspruch auf eine leistungsgerechte Vergütung haben! Unterstützen Sie uns bitte!
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