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Petition 67938

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Klassifizierung des Ehrdelikts "Beleidigung" vom Antragsdelikt zum Offizialdelikt vom 07.10.2016

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass das Ehrdelikt "Beleidigung" vom Antragsdelikt zum Offizialdelikt oder gegebenenfalls im Sinne verschiedener Ausprägungen (z. B. affektive und vorsätzliche Beleidigung, die je nach Klasse als Antrags- oder Offizialdelikt behandelt würde) klassifiziert werde.

Begründung

Die "Beleidigung" wird - augenscheinlich zunehmend - dazu verwendet, den sozialen Frieden zu stören und öffentlichkeitswirksam politische Ziele zu verfolgen. Die häufig anwesende Polizei stellt dabei in vielen Fällen weder die Identität des Beleidigers noch des Beleidigten fest - und begründet dies in der Tatsache, dass eine Strafverfolgung (aufgrund des Status der Beleidigung als Antragsdelikts) nicht gesichert ist.

Dass die Beleidigung gemäß StGB §185 grundsätzlich eine Straftat darstellt und gemäß §163b StPO somit die Feststellung der Identität des Verdächtigen grundsätzlich begründet, scheint in diesen Fällen offenbar nicht ausreichend. Somit erweist sich die Beleidigung als unkompliziertes, weil vermeintlich straffreies bzw. konsequenzloses Mittel zur "Hetze".

Darüber hinaus wissen die wenigsten Betroffenen, dass sie im Sinne eines Strafantrags aktiv die Verfolgung einer Beleidigung als Straftat veranlassen müssen. So bleiben die Beleidiger in der Regel unbehelligt - und greifen daher auch weiterhin auf dieses ehrenrührige Mittel zurück.

Die Beleidigung sollte daher strafrechtlich anders behandelt bzw. betrachtet werden - beispielsweise im Sinne eines Offizialdelikts, das strafrechtlich verfolgt werden muss und auch von Nicht-Betroffenen zur Anzeige gebracht werden kann. Darüber hinaus würde die Polizei zum konsequenten Handeln ermächtigt, ohne Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Handelns haben zu müssen.

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