Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 68051

Kinder- und Jugendhilfe

Forderung nach einer Aufsichtsbehörde für Jugendämter vom 17.10.2016

Text der Petition

Die Unterzeichner fordern die Aufhebung der kommunalen Selbstverwaltung der Jugendämter und fordern eine Aufsichtsbehörde für Jugendämter!

Die zahlreichen Petitionen zu diesem Thema sind den Unterzeichnern bekannt. Es wird gebeten, diese ebenfalls zusammenzufassen und mit in diesem Vortrag zu erwähnen!

Die EU und UN haben bereits mehrfach die BRD gerügt und führen aktuell wieder Verfahren gegen die BRD!

Begründung

Die Gewaltentrennung ist ein Werkzeug der Demokratie in der BRD. Die Obhutnahme von Kindern ist einer der enormsten Eingriffe in die in dem Grundgesetz sicher geregelten Rechte von Eltern und Kindern.

Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann. Eine Trennung der Kinder von ihren Eltern stellt den stärksten Eingriff in dieses Recht dar. Der Eingriff unterliegt strenger verfassungsgerichtlicher Kontrolle.

Das Jugendamt ist jedoch in seiner kommunalen Funktion keine verfassungsrechtliche Behörde oder zumindest keine Behörde, welche durch die Verfassung kontrolliert wird.

Jugendämter handeln oft auf alleine einen Verdacht ohne die oft angenommenen Handlungsleitfaden.
In den Handlungsleitfaden ist oft die Rede von Prüfung der Erziehungsfähigkeit , welche die Eltern jedoch laut Grundgesetz nicht zu beweisen vermögen und diese auch nicht beweisbar ist.

Des weiteren steht den Jugendämter das Werkzeug der unwahren Gestaltung ihrer Aussagen zur Hand ohne strafbare Auswirkungen.

Alleine schon ungeprüfte Aussagen von Nachbarn oder Familienmitgliedern ziehen schon erhebliche Maßnahmen nach sich.

Daraus stellt sich die Frage, ob hier nicht die eigentliche Kindeswohlgefährdung entsteht.
Es resultieren daraus auch Entfremdungen.
Die EU-Kommission hat die BRD bereits bezüglich dieser Thematik mehrfach gemahnt .
Aktuell befasst sich auch die UN wieder mit den Jugendämtern in der BRD.

Dieses auch nicht zuletzt da immer mehr Fälle bekannt werden, in denen die "Willkür" angesprochen wird.
Eine solche "Willkür" ist ohne Fachaufsicht unbestritten möglich. So wie im Fall Duisburg, in dem ein JA Leiter im eigenem Interesse Jugendliche in das Ausland verschob oder der Fall aus Bedburg (50181), wo ein Bürgermeister im Streit mit einem Kindesvater ihm unter Vorwand die Kinder entziehen ließ.
Kinderheime unterliegen generell der Fachaufsicht der Landesjugendämter. Aber auch hier sind für die Eltern in 1. Linie die Ansprechpartner die Jugendämter.
Auch werden immer mehr psych. Eigenerkrankungen von JA Mitarbeitern bekannt wie auch Münchhausen by Proxi etc..

Die Gefahr, hier kollegial zusammen zu arbeiten zum Schutze der eigenen Kollegen, ist sehr hoch, da eine Haftbarkeit der JA Mitarbeiter nahezu ausgeschlossen ist.

Auch werden Eltern immer mehr in Gutachten gezwungen. So wird die Verweigerung am Gutachten als Versagen gewertet.

Um einen einheitlichen Prozess zu schaffen und der Willkür vorzubeugen als auch die Korruption einzudämmen, ist eine Fachaufsicht erforderlich, die nach immer mehr Medienberichten und Thematisierungen in den neuen Medien unausweichlich ist.

Die Antragsteller ( Unterzeichner) fordern somit ganz klar unter dringendem Handlungsbedarf eine umgehende Abänderung!
Der Verfasser wäre bereit dem Petitionsausschuss etc. vorzutragen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben