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Petition 68091

Verbraucherschutz

Angabe des Abrasionswertes (RDA) von Zahnpasten vom 19.10.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Hersteller von Zahnpasten verpflichtet werden, den Abrasionswert (RDA, Radioactive Dentin Abrasion) ihrer Produkte auf der Verpackung anzugeben. Dieser Wert gibt an, wie viel Dentin (Zahnbein) im Laborversuch mit der jeweiligen Zahnpasta abgerieben wird. Die Abrasion wird durch die Benutzung harter Zahnbürsten zusätzlich verstärkt.

Begründung

Kaum ein Hersteller gibt den RDA-Wert freiwillig an. - Dem Einreicher dieser Petition ist nur ein Hersteller bekannt, der dies sowohl auf der Homepage als auch auf der Verpackung angibt. Die meisten Hersteller vermeiden das und verweigern auch auf explizite Anfrage die Angabe des RDA-Werts mit dem Hinweis auf das „Betriebsgeheimnis“.

Hinzu kommt, dass immer mehr Zahnpasten eine aufhellende Wirkung („sanftes Weiß, Intensives Weiß“) ausloben. Der Verbraucher hat somit derzeit kaum Möglichkeiten, eine Zahnpasta im Hinblick auf seinen eigenen Zahnzustand und sein Putzverhalten qualifiziert zu bewerten.

Dies möge der Bundestag möglichst beschließen

• ohne sich durch den Einwand der Industrie wieder verunsichern zu lassen, der RDA-Wert sei auf die Verhältnisse am gesunden Zahn nicht ohne weiteres übertragbar; dies mag so sein, aber er bietet immerhin eine standardisierte, auch von der Bundesärztekammer verwendete Vergleichsmöglichkeit. Damit kann der Anwender (ganz ohne Bevormundung seitens der Hersteller) selbst oder gemeinsam mit seinem Zahnarzt entscheiden, welche Zahnpasten für ihn geeignet sind oder von welchen er (z. B. aufgrund bereits freiliegender Zahnhälse) besser die Finger lässt.

• ohne den so gerne unternommenen, jedoch meist erfolglosen Versuch einer Regelungsvermeidung in Form einer "freiwilligen Selbstverpflichtung" der Hersteller.

• ohne dass man dieses Gesetz in relevanten Passagen wieder von der Pharmalobby selbst schreiben lässt bzw. ohne die zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen, die den Versuch einer gesetzlichen Regelung letztlich wieder nur unterlaufen sollen.

• ohne Verschiebetaktik in Form jahrelanger Übergangsfristen - die Hersteller kennen die Abrasivität ihrer Produkte!

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