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Petition 68125

Heilberufe

Rezeptabrechnung verschreibungspflichtiger Medikamente nur bei Beteiligung an der Notdienstbereitschaft lokaler Apotheken vom 21.10.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass nur solche Unternehmen und Apotheken im deutschen Gesundheitssystem ausgestellte Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente abrechnen dürfen, die sich an der gemeinschaftlichen Notdienstbereitschaft der lokalen Apotheken beteiligen.

Es sollte zudem vorgesehen sein, dass Apotheken und Unternehmen nur dort verschreibungspflichtige Medikamente abgeben dürfen, wo sie sich selbst am Notdienst beteiligen.

Begründung

Es kann nicht sein, dass ausländische Unternehmen oder Onlineapotheken in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente anbieten und vom deutschen Gesundheitssystem profitieren, sich aber nicht an den Kosten und Pflichten der Gesundheitsversorgung beteiligen.

Es besteht ein Fehler im System, wenn ausländische Unternehmen oder Onlineapotheken, die aufgrund geringerer Pflichten (z. B. kein Notdienst) geringere Kosten aufweisen, diejenigen Apotheken durch Wettbewerb schädigen, die Leistungen wie den 24 h-Notdienst anbieten.

Um zu vermeiden, dass eine Onlineapotheke eine einzige "alibi"-Apotheke mit Notdienst unterhält, jedoch einen signifikanten Großteil des Umsatzes online landesweit außerhalb des lokalen Gebietes um die "alibi"-Apotheke generiert, sollte vorgesehen sein, dass Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente nur dort (ggf. in einem Umkreis von 20 km) abgeben dürfen, wo sie sich am Notdienst und anderen Pflichten zur Sicherstellung der Versorgung beteiligen.

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