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Petition 68132

Urheberrecht

Abschaffung der GEMA-Abgabe für Hintergrundmusik und Informationen über Hörfunk in öffentlichen Lokalen/Einrichtungen vom 22.10.2016

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die Erhebung von Lizenzgebühren in Form einer GEMA-Abgabe für Hintergrundmusik und Informationen über Hörfunk in öffentlichen Lokalen und Einrichtungen abzuschaffen.

Begründung

Diese sind ein Kulturgut bei Musik wie auch eine notwendige Aufgabe laut BGB, um den Bürger zu informieren. Das Untersagen der GEMA Hörfunk in öffentlichen Einrichtungen mit weiteren Kosten als GEZ Gebühr auszustrahlen, entspricht nicht der Informationspolitik.

Ich habe einen Biergarten. Als Unterhaltung ohne Tanz spielt im Hintergrund Musik eines Radiosenders. Darunter kommen auch sehr notwendige Informationen zum Verkehr, sehr viel Werbung u.a. die wichtig sind in der heutigen Gesellschaft. Der STAAT ist HAUPTVERDIENER bei der ANGELEGENHEIT. Daher ist oder sollte Radio von der GEMA ausgeschlossenen werden, weil hierfür bereits eine GEZ Gebühr bezahlt wurde. Der Staat und selbst die Politik verweist oft in politischen, gesetzlichen Entscheidungen auf die Medien, darunter Funk und Zeitschriften. Auch für ein Abspielen von Original-CD ist eine GEMA Gebühr rechtswidrig, da mit dem Kauf einer Original- CD die Lizenz zum Hören und Abspielen bezahlt wurde. Eine erneute Erhebung einer Lizenzgebühr für bereits bezahlte Patent- oder Entwicklungsgebühr für viele darauf folgenden Jahre ist daher nichts anderes als mehrfaches Abkassieren. Ich werde keine CD-s mehr kaufen. Die Sänger sollen sich doch bei der GEMA die ARBEITSLOSENKOSTEN abholen.

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