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Petition 68286

Bundesstraßen

Fortführung des Planfeststellungverfahrens zur Ortsumgehung an der Bundesstraße 55 neu (Erwitte) vom 01.11.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge am 2.12.2016 beschließen, dass das bisherige Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung B55N in Erwitte (Projektnummer B1-G11-NW-T3-NW des Landes NRW) weiter fortgeführt wird. Die hier zu Grunde gelegte Ost-Tangente muss gegen die West-Tangente getauscht werden!
Der im Verkehrsausschuss am 24.10.16 beschlossene Zusatz „oder andere Trasse“ reicht nicht aus, um die von den Erwitter Bürgern geforderte West-Umgehung zu realisieren und die Ost-Umgehung zu vermeiden.

Begründung

Nur die West-Umgehung lässt sich realisieren und sorgt für eine tatsächliche Entlastung für die Kernstadt Erwitte sowie die Ortsteil Stirpe. 95% der Erwitter Bürger wollen die West-Umgehung, die bereits seit 40 Jahren in der Planung ist. Die Ost-Umgehung sorgt kaum für Entlastung. Sie befindet sich in einem nur 400 m breiten Korridor zwischen Erwitte und Bad Westernkotten. Sie gefährdet Kliniken und Kurort in ihrer Existenz.
Durch die Einstufung der West-Umgehung durch das Bundesverkehrsministerium in den "weiteren Bedarf" vom 16.3.2016 und die Änderung der West-Umgehung in die Ost-Umgehung im Bedarfsplan der Bundesregierung vom 3.8.16 wurde gegen den Willen der Erwitter Bevölkerung und sämtlicher Fraktionen entschieden.
Die Verfahrenstrasse der West-Umgehung erfüllt den bestmöglichen Verkehrsfluss zwischen A2 und A44. Gleichzeitig wird der Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Arnsberg wegen der dadurch erreichten Minimierung der Stickstoffdioxid-Belastung für die Ortsdurchfahrt Erwitte begünstigt.
Der Staat hat Bad Westernkotten vor vielen Jahren das Prädikat Heilbad übergeben. Das bedeutet, dass kranke Menschen gesund werden sollen und nicht gesunde Menschen krank werden dürfen. Zum Heilbad gehört auch das Erwitter Bruch, durch die die Ost-Umgehung geplant ist. Mit dem Bau dieser Trasse würde der Staat dem Inhalt des Prädikats allerdings widersprechen - das ist rechtswidrig.
Eine von der Stadt Erwitte geforderte Stellungnahme zum Vorschlag einer Ost-Tangente (Teilabschnitt 3) liegt den Verantwortlichen bis dato nicht vor.
Das einzige vorhandene Naherholungsgebiet "Erwitter Bruch" zwischen Erwitte und Bad Westernkotten und somit die Lebensqualität der Bevölkerung wird mit einer Ost-Tangente zerstört.
Die geplante Ost-Tangente wird aufgrund des längeren Trassenverlaufes gegenüber der West-Tangente von den Verkehrsteilnehmern nicht angenommen. Damit fehlt die dringend erforderliche Entlastung für die Kernstadt Erwitte und deren Ortsteilen. Somit ist die Ost-Tangente beim Kosten-/Nutzenverhältnis auch wirtschaftlich nicht zu vertreten und verschwendet unnötig Steuergelder.

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