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Diskussion zur Petition 68479

Arzneimittelwesen

Beschlussfassung über Fluorchinolon-Antibiotika vom 12.11.2016

Diskussionszweig: Zuständigkeit

Julia3-64-N | 12.12.2016 - 22:17 (Zuletzt geändert am 13.12.2016 - 07:43  von Admin )

Zuständigkeit

Anzahl der Antworten: 2

Wäre nicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Der Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da Links (URLs) auf andere Webseiten nicht zugelassen sind. Links (URLs) sind nur als Quellenangabe für ein Zitat erlaubt. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
für dieses Thema zuständig (statt des Bundestags)?
Gab es schon Reaktionen vom BfArM zu dem Thema "Fluorchinolone" und der FDA Entscheidung vom 26.07.2016 (s. Wikipedia zu Fluorchinolone)
Sind diese ggf. nicht ausreichend gewesen?
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sunny1986 | Wed Dec 14 17:53:17 CET 2016 - Wed Dec 14 17:53:17 CET 2016

Das bafarm wurde nach meinen informationen aus erster Hand bereits auch über die Petition in Kenntnis gesetzt aber haben sich zu diesem wichtigen thema noch nicht geäußert

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Lebensschützer | Tue Dec 13 16:44:40 CET 2016 - Tue Dec 13 16:44:40 CET 2016

Zitat: von Julia3-64-N
Wäre nicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
für dieses Thema zuständig (statt des Bundestags)?
Gab es schon Reaktionen vom BfArM zu dem Thema "Fluorchinolone" und der FDA Entscheidung vom 26.07.2016 (s. Wikipedia zu Fluorchinolone)
Sind diese ggf. nicht ausreichend gewesen?



@Julia3-64-N, vor einiger Zeit gab es in der ARD einen Beitrag zu diesem Thema, den ich leider nicht mehr genauer spezifizieren kann. Darin wurde u.a. berichtet, dass das BfArM eine Reaktion auf die in dem anderen Diskussionszweig bzw. in der Begründung genannten Maßnahmen der US-amerikanischen Zulassungsbehörde im Sinne der Petition, wie sie in ähnlicher Weise auch in diesem Bericht gefordert wurde, nicht für nötig erachtet habe. Insofern: Ja, selbstverständlich wäre in erster Instanz das BfArM für entsprechende Schritte zuständig. Da es aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen ein entsprechendes Tätigwerden ablehnt (möglicherweise werden hier wieder einmal die Interessen der Pharmaindustrie höher bewertet als der Patientenschutz, oder es geht sogar in Richtung Korruption [es sei an die Vorgänge um Contergan oder Duogynon erinnert]), ist es an der Zeit, den politisch Verantwortlichen den Ball zuzuspielen. Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass der Deutsche Bundestag nicht etwa nur Gesetze beschließen kann; er hat durchaus auch das Recht, die Bundesregierung und auch einzelne Bundesministerien (im konkreten Fall wohl das BMG) zum Handeln aufzufordern, wenn diese ihren Verpflichtungen (hier: die Aufsicht über das BfArM) nicht nachkommen.

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