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Petition 68484

Pflegeversicherung

Zahlung von Mindestlohn für pflegende Angehörige vom 13.11.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge einen Mindestlohn für pflegende Angehörige beschließen, um damit ein SV-pflichtiges Entgelt entsprechend der Meldung zur Rentenversicherung zu zahlen.

Begründung

- Pflegegeld bekommt der Pflegebedürftige. Das Pflegegeld wird meist dafür verwendet, dass ein Familienmitglied ihn
pflegt.
- Pflegende Angehörige sind mit dem Pflegegeld nicht krankenversichert.
- Sie bekommen eine Anerkennung von 1,- € bis 4,35 €/Stunde, was maximal 728,- € für einen Monat bei Pflegestufe III
ergibt.
- Neben der Pflege in Pflegestufe III einen SV pflichtigen Beruf auszuführen, ist fast unmöglich
- 728,- € reichen nicht zum Leben, der pflegende Angehörige muss sein Vermögen aufbrauchen und sich bei Harz IV
melden um kranken versichert zu werden.
- Die Pflegekasse zahlt bei der Rentenkasse eine viel höhere Vergütung für die nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit des
zu pflegenden Angehörigen.
- Für das Jahr 2015 wurde bei Pflegestufe III für die Pflegetätigkeit des pflegenden Angehörigen eine monatliche
beitragspflichtige Einnahme in Höhe von 1.932,- € fiktiv angenommen. Auf diesen Betrag wurde von der Pflegekasse
anteilig Rentenbeiträge an die Rentenkasse gezahlt???
- Das ist widersprüchlich!!!

Wir pflegenden Angehörige werden in der Politik nicht wahrgenommen!!!!
Das möchte ich ändern und fordere die Bundesregierung auf, uns pflegenden Angehörigen den Mindestlohn zu zahlen!!!

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