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Diskussion zur Petition 68543

Reisevertragsrecht

Stopp der Umsetzung der Richtlinie (EU)2015/2302 vom 17.11.2016

Diskussionszweig: Richtiges Anliegen - falsch formuliert?

Lebensschützer | 12.12.2016 - 13:34

Richtiges Anliegen - falsch formuliert?

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Nach dem Lesen aller bisherigen Diskussionsbeiträge in allen Diskussionszweigen beschleicht mich ein Verdacht: Ist hier ein berechtigtes Anliegen - der Schutz der Verbraucher vor Nachteilen durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie - möglicherweise falsch formuliert worden? Dem Wortlaut zufolge richtet sich die Petition darauf, die Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 in Form des Regierungsentwurfs vom 2. November 2016 zu stoppen. Dies wird allerdings bei einer 1:1-Umsetzung dazu führen, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten wird. Aus einem der Diskussionsbeiträge entnehme ich jedoch, dass möglicherweise etwas ganz anderes gemeint ist: dort ist zu lesen, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser Richtlinie verbraucherfreundlichere Regelungen vorsah als der hier diskutierte Entwurf. Wenn die EU-Richtlinie die hier diskutierten Regelungen (etwa den 8%-Aufschlag) zwingend vorsieht, wird man um eine entsprechende Umsetzung als bundesdeutscher Gesetzgeber kaum herumkommen. Wenn derartiges nicht zwingend vorgesehen ist muss das Anliegen sein, auf eine (nochmalige?) Änderung der Vorlage der Bundesregierung zu dringen. Oder die Petition müsste sich darauf richten, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Veränderung der Richtline in Richtung höhere Verbraucherfreundlichkeit einsetzen soll. So, wie die Petition aktuell formuliert ist, wird sie vermutlich zu nichts führen. Daher sehe ich mich zu einer Mitzeichnung nicht in der Lage, obwohl ich den Einsatz für den Verbraucherschutz durchaus nachvollziehen kann und auch zu unterstützen bereit wäre. Dafür müsste aber - wie dargestellt - das Anliegen anders formuliert sein.

Nachtrag: Sollte die EU-Richtlinie tatsächlich zwingend vorsehen, die Haftung für Reisemängel oder gar den Insovenzschutz von den Reiseveranstaltern auf die Reisebüros zu verlagern (und etwa Online-Buchungsportale hiervon auszunehmen) würde ich dies für ein absolutes Unding halten. Dann allerdings sollte sich eine Petition auf eine Aufforderung an die Bundesregierung richten, sich für eine entsprechende Änderung derselben einzusetzen.
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