Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 25. November 2015 in Form des bisher vorliegenden Regierungsentwurfes vom 2. November 2016 zu stoppen, da sie für den Verbraucher zu einer eklatanten Verschlechterung bei der Buchung von Reisen führt.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Stopp der Umsetzung der RICHTLINIE (EU)2015/2302.
Der Verbraucher wird durch den geplanten Entwurf deutlich schlechter gestellt, als in der bisherigen Regelung: Nach der neuen Richtlinie kann bis zu 20 Tage vor Reiseantritt ein Mehrpreis von bis zu 8% für gestiegene Kerosinkosten, geänderte Wechselkurse usw. belastet werden, wobei der Reiseveranstalter NICHT beweisen muss, dass die Kosten tatsächlich gestiegen sind. Das stellt für viele Verbraucher eine untragbare zusätzliche Belastung dar und ist nicht akzeptabel.
Weiterhin wird er nicht mehr objektiv und unabhängig beraten werden können, da die Reisebüros/Vermittler aufgrund der Tatsache, dass sie bei Buchung einzelner Leistungen (der so genannten verbundenen Reiseleistungen) schnell in die Veranstalterhaftung geraten können und versuchen werden, vorrangig Pauschalreisen zu buchen und den Einzelpreis-Vergleich vernachlässigen.
Die Richtlinie birgt die Gefahr inakzeptabler Haftungsrisiken bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen. Bei der durch das Gesetz geplanten Inanspruchnahme von Reisebüros statt Reiseveranstaltern im Reklamationsfall, hat das Reisebüro möglicherweise den entstandenen Schaden zu tragen. Das Reisebüro haftet, obwohl es kein Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Leistungsträgern unterhält und daher auch keine vertraglichen Rückgriffsmöglichkeiten bei einer Inanspruchnahme von Reisenden hat. Ein Vertragsverhältnis und der damit einhergehende Rückgriffanspruch besteht nur zwischen Reiseveranstalter und Leistungsträger.
Dieses Risiko müsste durch entsprechende Versicherungen abgedeckt werden, deren Kosten einen überproportionalen finanziellen Mehraufwand zu Lasten der Reisevermittler (Reisebüros) bedeutet. Durch die geringen Vermittlungsmargen kann dieser nicht gedeckt werden und müsste dem Verbraucher zusätzlich belastet werden.
Die Bürokratisierung von Reisebuchungen schafft ebenfalls Verwirrung beim Verbraucher: Die bürokratischen Anforderungen durch unterschiedlichste Formblätter sind weder für den Reisevermittler, noch für die Verbraucher tragbar.
Die gesamte Richtlinie stellt eine Ungleichbehandlung der unterschiedlichen Vertriebswege dar und verfehlt Ihr Ziel, mehr Rechtssicherheit für den Verbraucher bei Onlinebuchungen zu erzeugen. Der stationäre Reisebürovertrieb wird durch diese Richtlinie massiv belastet, wobei andere Vertriebswege keine oder nur minimale Einschränkungen haben.
Aus den genannten Gründen bedeutet die Umsetzung der Richtlinie das Aus für unzählige kleine und mittelständische Reisebüros in Deutschland und somit den Verlust 10.000-er Arbeitsplätze sowie die damit einhergehenden Steuereinnahmen.
Dennoch finde ich es nicht fair, dass Kunden mit den 8% mögliche Erhöhung 20 Tage vor Reiseantritt zur Unterschrift geködert werden. Denn zum einen betrifft dies nur Reisen, bei denen der Zeitpunkt zwischen Buchung und Reiseantritt über vier Monate liegt (dies regelt §309 BGB und der bleibt unverändert) und zum anderen kann nach heutigem Recht schon 5% nachgefordert werden. Ferner kommt diese schon heute mögliche Erhöhung in der Praxis wohl nicht vor.
Nach meiner Auffassung erhöht sich der Verbraucherschutz für den Kunden. Ein konstruierter Fall: Ich buche den Abendflug nach New York am 1.1., einen Mietwagen und ein Hotel. In New York angekommen stelle ich fest, dass der Mietwagen / mehrere Hotels einer Rundreise erst ab dem 2.1. gebucht worden sind, da das Reisebüro fälschlicherweise davon ausging, dass die Ankunft erst am 2.1. wäre. Wenn ich das richtig sehe, ist ein Reisebüro in solchen Fällen derzeit nur der Vermittler von Einzelverträgen und somit trage ich als Kunde das Risiko solch einer Fehlberatung.
Eines der Hotels ist dann in der Zwischenzeit auch noch insolvent geworden, geschlossen und ich kann mich nur dagegen absichern, wenn ich einzelvertraglich jede Komponenten versichert hätte. Nach der EU Richtlinie müsste diese Reise dann allerdings als Pauschalreise angesehen werden und mein Ansprechpartner für die Probleme der Reise wären dann einzig das Reisebüro.
Für mich sieht das nach einer wesentlichen Verbesserung des Verbraucherschutzes aus.
Ferner ist die Richtlinie wohl verbraucherfreundlicher in Bezug auf das Nichterreichen einer Mindesteilnehmerzahl bei einer Reise und bei einer Stornierung wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt).
Eigentlich ist dies doch auch eine Chance für Reisebüros. Für einen gut ausgebildeten, seriösen Reisekaufmann stellen dies doch nicht ernsthafte Hindernisse dar. Er kann beraten, aufklären und dem Kunden ein maßgeschneidertes Paket verkaufen. Gegen die Risiken kann er sich bzw. den Kunden versichern – und dies in einer Gruppenversicherung bestimmt günstiger als die Kunden, die jede einzelne Komponente möglichst billig im Internet buchen.
Oder habe ich einen eklatanten Denkfehler?