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Diskussion zur Petition 68543

Reisevertragsrecht

Stopp der Umsetzung der Richtlinie (EU)2015/2302 vom 17.11.2016

Diskussionszweig: Worin liegt jetzt eigentlich die Verschlechterung des Verbraucherschutzes?

Kassel67 | 13.12.2016 - 03:26

Worin liegt jetzt eigentlich die Verschlechterung des Verbraucherschutzes?

Anzahl der Antworten: 8

Ich kann die Beweggründe der Reisebüros für die Petition verstehen – bedeutet es doch ein mehr an Kundenberatung / Aufklärung und den damit verbundenen Kosten.

Dennoch finde ich es nicht fair, dass Kunden mit den 8% mögliche Erhöhung 20 Tage vor Reiseantritt zur Unterschrift geködert werden. Denn zum einen betrifft dies nur Reisen, bei denen der Zeitpunkt zwischen Buchung und Reiseantritt über vier Monate liegt (dies regelt §309 BGB und der bleibt unverändert) und zum anderen kann nach heutigem Recht schon 5% nachgefordert werden. Ferner kommt diese schon heute mögliche Erhöhung in der Praxis wohl nicht vor.

Nach meiner Auffassung erhöht sich der Verbraucherschutz für den Kunden. Ein konstruierter Fall: Ich buche den Abendflug nach New York am 1.1., einen Mietwagen und ein Hotel. In New York angekommen stelle ich fest, dass der Mietwagen / mehrere Hotels einer Rundreise erst ab dem 2.1. gebucht worden sind, da das Reisebüro fälschlicherweise davon ausging, dass die Ankunft erst am 2.1. wäre. Wenn ich das richtig sehe, ist ein Reisebüro in solchen Fällen derzeit nur der Vermittler von Einzelverträgen und somit trage ich als Kunde das Risiko solch einer Fehlberatung.
Eines der Hotels ist dann in der Zwischenzeit auch noch insolvent geworden, geschlossen und ich kann mich nur dagegen absichern, wenn ich einzelvertraglich jede Komponenten versichert hätte. Nach der EU Richtlinie müsste diese Reise dann allerdings als Pauschalreise angesehen werden und mein Ansprechpartner für die Probleme der Reise wären dann einzig das Reisebüro.
Für mich sieht das nach einer wesentlichen Verbesserung des Verbraucherschutzes aus.

Ferner ist die Richtlinie wohl verbraucherfreundlicher in Bezug auf das Nichterreichen einer Mindesteilnehmerzahl bei einer Reise und bei einer Stornierung wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt).

Eigentlich ist dies doch auch eine Chance für Reisebüros. Für einen gut ausgebildeten, seriösen Reisekaufmann stellen dies doch nicht ernsthafte Hindernisse dar. Er kann beraten, aufklären und dem Kunden ein maßgeschneidertes Paket verkaufen. Gegen die Risiken kann er sich bzw. den Kunden versichern – und dies in einer Gruppenversicherung bestimmt günstiger als die Kunden, die jede einzelne Komponente möglichst billig im Internet buchen.

Oder habe ich einen eklatanten Denkfehler?
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