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Petition 68557

Strafprozessordnung

Erweiterung der Auswertung von DNA-Spuren vom 18.11.2016

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass DNA-Spuren bei schweren Straftaten in allen Einzelheiten ausgewertet werden dürfen und sollen.

Begründung

Auch solche DNA-Spuren, die auf Aussehen wie Haarfarbe, Körpergröße, Augenfarbe, und alle anderen äußeren Merkmale schließen lassen, sollten ausgewertet werden dürfen. Vor allem dann, wenn in der Täter-Datenbank kein Treffer erzielt werden konnte.
Es ist ein Unding, dass Täter sich aller technischen Errungenschaften bedienen können, um ihre Verbrechen begehen zu können und selbst möglichst nicht gefunden zu werden.
Der Polizei und allen Ermittlern ist nicht damit gedient, wenn sie reihenweise teure DNA-Untersuchungen an vielen Personen ohne besonderen Verdacht durchführen müssen, um einen Mörder zu finden.
Da die technischen Möglichkeiten vorhanden sind, sollten sie genutzt werden dürfen, damit ein Ersttäter schneller gefunden wird, bevor er eine weitere Tat begeht. Der Schutz der Bevölkerung muss Vorrang haben vor den Rechten der Verbrecher.
Wenn vorhandene technische Möglichkeiten nicht genutzt werden dürfen, ist das so, als wenn man Raser zwar blitzen darf, aber das Ergebnis nicht ermitteln dürfte, also ein nutzloses Verfahren zur Bekämpfung von Straftaten.

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