Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Gewährung von Steuervorteilen bei der Einkommensteuer im Rahmen der Altersvorsorge (Riester, Rürup und betriebliche Altersvorsorge) die Höhe des bereits angesparten Vermögens berücksichtigt wird. Grundsatz ist dabei, je höher der Kapitalstock, je geringer die Förderung.
Begründung
Aktuell wird die Altersvorsorge (Riester, Rürup und betriebliche Altersvorsorge) im Rahmen der jährlichen Höchstgrenzen und sonstigen Vorgaben unbegrenzt, über die gesamte Lebens-, Arbeitszeit des Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuer gefördert.
Dazu ein Beispiel: Unterstellt man eine jährliche Sparrate von ca. 20.000,- Euro und eine 30-jährigen Arbeitszeit, kommt man auf ein angespartes Vermögen, inkl. Zinsen, von ca. 1 Mio. Euro, eine langfristige Anlageform, auf jeden Fall mit einem Aktienanteil, unterstellt. Konservativ gerechnet, ergibt das eine monatliche Rente von ca. 4.000,- Euro.
Eine Rentenzahlung in dieser Art steuerlich zu fördern, halte ich für unsozial. Die zu erwartende Rente sollte auf jeden Fall höher liegen, wie die Grundsicherung im Alter. Also ist dazu der entsprechende Kapitalstock zu berechnen und bis zu dieser Größe die steuerliche Förderung zu berechnen.
Außerdem kommt bei vielen dieser Fälle mit höherer privaten Rente auch noch eine überdurchschnittlich hohe staatliche Rente hinzu.
Konkret: Personen mit geringen Beiträgen zur Altersvorsorge höher zu fördern, und dann in Abhängigkeit vom angesparten Vermögen, diese Förderung langsam zurückzufahren. Damit erreicht man auch eine Umverteilung, ohne Mehrkosten für den Staat.
Den Finanzämtern liegen die bereits geleisteten Beiträge zur Altersvorsorge aus den Einkommensteuerbescheiden der letzten Jahre des einzelnen Steuerpflichtigen bereits vor.