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Petition 68626

Urlaubsregelung für Beamte

Gleichstellung von Beamten und Angestellten bei Freistellung vom Dienst bei Erkrankung eines Kindes vom 22.11.2016

Text der Petition

Mit der Petition wird die Gleichstellung von Beamten und Angestellten bei der Freistellung vom Dienst bei der Erkrankung eines Kindes gefordert.

Begründung

Pro Kind stehen einer Arbeitnehmerin/einem Arbeitnehmer zehn Arbeitstage zu, die er bei der Erkrankung eines Kindes bezahlte Freistellung erhalten kann, bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage. Bei Beamten gibt es unterschiedliche Regelungen. Je nach Besoldungsgruppe und ob Bundes- oder Landesbeamte. Beamte können für die Erkrankung eines Kindes Sonderurlaub beantragen. Die Anzahl der Sonderurlaubstage richtet sich danach, ob die Bezüge die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten, bzw. überschreiten.

Die Ungleichbehandlung zwischen Kindern von Arbeitnehmern und Beamten soll beendet werden, denn sie ist mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 2 (1) Nr. 2 AGG) nicht vereinbar. Das Kind eines/einer Beamten kann genauso viel u. häufig erkranken, wie das Kind eines/einer Arbeitnehmers/in. Ein/e Beamte/r ist nicht automatisch besser verdienend und in der heutigen Zeit sind andere Familienangehörige (bspw. Großeltern) möglicherweise nicht immer in räumlicher Nähe und können die Betreuung übernehmen. Ein krankes Kind also zwangsläufig bei familienfremden Menschen, zu denen das Kind ggf. keine enge Bindung hat, unterzubringen, ist weder für den Genesungsprozess des Kindes förderlich noch für den Beamten akzeptabel.

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