Diskussion zur Petition 68642
Versicherungsvertragsrecht
Verpflichtung zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung vom 24.11.2016
Diskussionszweig: Absolute Zustimmung
Unbedingt sollten Haftpflichtversicherungen auch Schäden abdecken, die von Kindern unter sechs Jahren gemacht werden. Liegt hier keine Aufsichtspflichtverletzung seitens der Eltern vor, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Z.B. fährt ein drei Jahre altes Kind mit dem Laufrad in der verkehrsberuhigten Straße und boxt an ein parkendes Auto. Das kann passieren, dem Kind kann kein Vorwurf gemacht werden, den Eltern aber auch nicht, man kann Kinder schließlich nicht an der Leine führen. Der Autoeigentümer bleibt nun auf seinem Schaden sitzen, es sei denn, die Eltern kommen freiwillig dafür auf. Wenn ich mich recht entsinne, war bei unserer Versicherung solch ein Schaden mit abgedeckt. Es ist aber nicht bei jeder Haftpflichtversicherung dabei.