Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz (BwAttraktStG) für alle ehemaligen Soldaten auf Zeit (SaZ) beschlossen wird. Eine anders lautende Regelung, die den Stichtag 31.12.2015 nennt, soll ersatzlos gestrichen werden. Die betrifft im Besonderen die Regelung für die Nachversicherung in der Deutschen Rentenversicherung oder ähnlichen Versicherungsträgern.
Begründung
Die bisher neu eingeführte Regelung führt zu einer deutlichen Benachteiligung ehemaliger SaZ (Soldaten auf Zeit). Der mit dem Stichtag 31.12.2015 angegebene Zeitpunkt scheint hierbei vollkommen willkürlich gewählt. Eine entsprechende Begründung wurde nicht benannt. Bereits in der Vergangenheit wurden ehemalige SaZ unabhängig von ihrer Besoldung, nur mit dem Mindestbetrag des jeweiligen Jahres nachversichert. Dabei können sich aber erhebliche Abweichungen zur tatsächlichen Besoldung ergeben, da weitere Bezüge bzw. Zulagen (z. B. Auslandseinsätze) nicht berücksichtigt, sondern pauschal abgegolten wurden. Daher stellt die Neuregelung mit Stichtag 31.12.2015 nur eine weitere Benachteiligung in der gesetzlichen Rentenversicherung dar.