Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass sich die Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Studenten an den § 13a BAföG orientiert.
Begründung
Die Beitragsberechnung in der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung für Studenten, die älter als 30 Jahre sind, erfolgt von der Mindestgrenze 968,33 € (AOK) aus, und stimmt nicht mit in § 13a BAföG geförderten Bedarf überein. Das heißt, dass die Studenten fast doppelt so viel bezahlen als was sie dafür erhalten.
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z.B Monatlicher Beitrag beträgt: 144,28 € Krankenversicherung
* 25,18 € Pflegeversicherung
*169,46 € Gesamtbetrag
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in § 13a BAföG geförderter Bedarf: 71 € Krankenversicherung
* 15 € Pflegeversicherung
* 86 € Gesamtbedarf