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Petition 68885

Betriebsverfassung

Bestrafung der Einbehaltung von Arbeitsentgelten von Betriebsratsmitgliedern bei Teilnahme an Betriebsratsveranstaltungen vom 07.12.2016

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das Betriebsverfassungsgesetz (§ 37) zu ergänzen, so dass die Nichtzahlung/Einbehaltung von Arbeitsentgelt, für die Zeiten der Teilnahme an Schulungsveranstaltungen oder Betriebsratsveranstaltungen, mit dem Zwecke, eine Teilnahme des Betriebsratsmitglieds zu verhindern, ausgeschlossen und unter Strafe gestellt wird.

Begründung

Das BetrVG sieht für die Teilnahme an Schulungen (§ 37 Abs.6) oder BR-Veranstaltungen (§ 37 Abs.2) eines Betriebsratsmtglieds einen ordentlichen Beschluss des Betriebsrats vor, der bei seiner Fassung die zeitliche Lage, sowie die Erforderlichkeit der Schulung für das jeweilige BR-Mitglied bzw. der jeweiligen Veranstaltung für den BR berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann, sofern er die Erforderlichkeit bestreitet das Arbeitsgericht anrufen, oder bei Streitigkeiten zur zeitlichen Lage der Schulung oder Veranstaltung die Einigungsstelle.

Immer häufiger erleben Betriebsräte, dass Arbeitgeber die Vorgaben des BetrVG schlichtweg ingnorieren, d.h. beim Bestreiten der Erforderlichkeit nicht das Arbeitsgericht anrufen, um einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sowie den damit verbundenen Kosten zu entgehen, sondern den betroffenen Betriebsräte mit der Einbehaltung ihres Arbeitsentgeltes drohen, um so eine Nichtteilnahme zu erpressen.
In vielen Branchen, exemplarisch sei hier der Handel genannt, sind mittlerweile viele Betriebsräte aktiv, die, aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung oder ihrer geringen Entlohnung, nicht auf ihr Geld verzichten können, und die ggf. auch nicht eine solche Auseinandersetzung mit Einbehaltung des Arbeitsentgeltes gegen den Arbeitgeber führen, weil sie sich diese schlicht nicht leisten können.
Diese Problematik ist den Arbeitgebern wohl bekannt, und wird immer häufiger zur "Disziplinierung" von Betriebsräten benutzt. Hier wird somit das Recht des BR auf Feststellung der Erforderlichkeit von Schulungen und Veranstaltungen für seine Arbeit hintenrum durch die Erpressungstaktik solcher Arbeitgeber, die diese Möglichkeit nutzen, ausgehebelt.
Betriebsräte werden so ganz einfach geschwächt, betriebliche Mitbestimmung mangels Wissen unterdrückt.

Es bedarf daher eines Verbots solcher Praktiken, verbunden mit massiven Strafen für diejenigen Arbeitgeber, die diese anwenden.

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