Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass
1. bei Krankmeldungen von Arbeitnehmern die berufliche Tätigkeit berücksichtigt wird
2. bei überdurchschnittlicher Krankheitsdauer automatisch vom Arzt oder der Krankenkasse eine zweite Meinung bzw. ein ärztlichen Gutachten angefordert wird.
Begründung
zu 1.) für sinnvoll halte ich eine einfache Unterscheidung in Bürotätigkeit und körperlicher Arbeit. Leider passiert es immer wieder, dass Arbeitnehmer, die im Büro arbeiten und zum Beispiel nur einen gebrochenen Arm im Gips haben, krank geschrieben werden. Darauf angesprochen, was machen sie zu Hause, kommt die Antwort, vor`m Fernseher, am Computer oder vor der Spielekonsole zu sitzen. Dafür muss es keine Krankschreibung geben. Ganz anders verhält es sich natürlich bei körperlicher Arbeit.
zu 2.) Natürlich gibt es Arbeitnehmer, die überdurchschnittliche Krankheitstage haben, im Vergleich zum Bundes- oder Branchendurchschnitt. Diese gilt es unabhängig und damit auch den Arzt zu prüfen. Leider gibt es Ärzte, die Gefälligkeits-Atteste ausstellen, denn wenn sie sich weigern laufen sie Gefahr, einen Patienten und damit Kunden zu verlieren. Gemeint sind Arbeitnehmer, die mal ein verlängertes Wochenende, oder auch gleich eine ganze Woche nehmen, weil einzelne Tage auffallen. Dummerweise posten diese Mitarbeiter, das auch noch in den entsprechenden sozialen Netzwerken; sprich "Blaumachern" soll das Leben schwerer gemacht werden.
Und ganz deutlich gesagt, der Genesungsprozess muss natürlich in allen Fällen gewährleistet sein.
- Ärzte sind auch nur Menschen. Wenn Sie zum Arzt gehen und Magenschmerzen "vortäuschen", wird Dieser Sie voraussichtlich krank schreiben. Sofern Sie keine schweren Vergiftungserscheinungen o.Ä. vorweisen, oder besagter Tätigkeit mehrmals in Folge nachgehen, werden Sie die Praxisräumlichkeiten voraussichtlich ohne tiefgreifende Untersuchung mit einer Krankschreibung und einem Rezept gegen Magenbeschwerden verlassen. Der Grund darin findet sich in verschiedenen Ursachen: Zum einen ist der Arzt zur Fällung einer Diagnose auf Ihre persönlichen Aussagen angewiesen und steckt nun einmal nicht in Ihrer Haut; Zum Anderen hätte es weit tragischere Konsequenzen, wenn ein Arzt das Ausmaß einer Erkrankung unter- statt überschätzt. Schickt er Sie mit "Verdacht auf Blinddarmreizung" nicht in die Klinik, sondern zur Arbeit - können Sie sich dann vorstellen, was los wäre, sollten Sie auf der Schwelle zum Büro abnippeln?
- Wer einen Arzt zu täuschen vermochte, schafft dies gewiss auch bei einem Zweiten.
- Wenn es denn der Gesundung des tatsächlich Kranken zuträglich ist, dass er den ganzen Tag nur in die Glotze schaut oder an der Playstation zockt, kann es Ihnen als Arbeitgeber doch nur Recht sein. Desto schneller ist Ihr Arbeitnehmer schließlich auch wieder "auf dem Damm".
Sofern es in Ihrem Betrieb zu aussergewöhnlich vielen Krankschreibungen kommt, empfehle ich Ihnen, die "Sache" mal von der anderen Seite aufzurollen, beginnend mit der Frage: Warum kommen meine Arbeitnehmer eigentlich so ungern zur Arbeit? "Krank-spielen" könnte Bestandteil zivilen Ungehorsams sein. Dann wäre es vielleicht angedacht, an den Arbeitskonditionen etwas zu feilen. Natürlich können Sie nicht jedem Mitarbeiterwunsch voll-umfänglich nachkommen, doch kleine Gesten bewirken mitunter Wunder. Ein sehr effizientes Mittel ist da ggf. die Anschaffung einer neuen Kaffeemaschine. Press-Kaffee statt Brüh-Kaffee. Ist der Kaffee im Büro erst einmal besser, als der zu Hause, ist das in jedem Fall ein Punkt zugunsten des Büro-Aufenthaltes.Als ein weiteres effizientes Mittel gegen "unabsehbaren Ausfall von Arbeitskräften" dürfen kleine, persönliche Zugeständnisse an die Arbeitnehmerschaft angesehen werden: "Nein -Frau Maier - ich habe Nichts dagegen einzuwenden, dass Sie das Bild Ihres Enkels neben den Computermonitor auf Ihren Schreibtisch stellen. Aber lassen Sie sich bitte dadurch nicht zu sehr von der Arbeit ablenken..."
Oder: "Sie wünschen Donuts zur Frühstückspause? Glauben Sie denn, dass unsere Kaffee-Kasse das hergibt?". Zeigen Sie sich als Arbeitgeber dann großzügig, wenn es um die Aushandlung des Arbeitgeberanteils an der täglichen Donut-Lieferung geht, wird Ihre Belegschaft Ihnen dies mit Enthusiasmus und Arbeitseifer entlohnen (sichern Sie sich bei dieser Gelegenheit aber das "Erstzugriffsrecht" am ersten Donut ;-) ).