Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass für alle Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen, der Führerschein unter Anordnung einer 2 Jährigen Probezeit anerkannt wird.
Begründung
Für Besucher der Bundesrepublik gilt, dass Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnnis für den Zeitraum ihres begrenzten Aufenthaltes im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen dürfen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben.
Mit Wohnsitzbegründung im Bundesgebiet:
Begründet der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, nicht umgeschrieben werden.
Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge zu führen noch sechs Monate.
Für Menschen, die neu in Deutschland sind und die deutsche Sprache nicht sprechen und nur auf Reisen sind oder für eine begrenzte Zeit, dürfen ohne Probleme herum fahren.
Aber Menschen, die für immer in Deutschland bleiben möchte und die in den 6 Moaten der Erlaubnis des Fahrens alle Straßen lernen und sicher im Verkehr sind, denen wird nach 6 Monaten die Fahrerlaubnis entzogen.
Nehmen wir uns einen Beispiel an unseren Nachbarn Belgien, da können alle Menschen aller Länder den Führerschein bei Wohnsitz anerkennen lassen.
Wenn Führerschein neu, dann bitte die theoretische Prüfung mit Möglichkeit aller Sprachen der Welt und nicht nur (:
Deutsch, Englisch , Türkisch, Russisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Spanisch und Griechisch.