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Diskussion zur Petition 69040

Artenschutz

Keine Änderung von § 44 Absatz 5 Satz 1 und 2 BNatSchG vom 20.12.2016

Diskussionszweig: Solchen Lobbyisten das Handwerk zu legen, darum geht es und darum habe ich unterzeichnet!

Nutzer2485018 | 01.02.2017 - 13:36

Solchen Lobbyisten das Handwerk zu legen, darum geht es und darum habe ich unterzeichnet!

Anzahl der Antworten: 0

Erst verschwindet die Natur, dann der Mensch!
Skrupelloses Töten und Vertreiben von Tieren aus ihrem Lebensraum ist leider heute schon Realität. Erst verschwindet die Natur, dann der Mensch!
Die Windkraftlobby möchte solche Machenschaften gerne rechtlich sicher machen
Solchen Lobbyisten das Handwerk zu legen, darum geht es und darum habe ich unterzeichnet!

Windrad Genemigung vom 22.12.2016 RP Giessen
Ausnahme NR 10.23
Als artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme für den Tötungstatbestand sind die
zwei Mäusebussard-Horste innerhalb des 500 m-Radius um die Windenergieanlagen 2
und 3 vor Inbetriebnahme der Anlagen und vor Beginn der Brutzeit bis 01. Febr. durch
einen Ornithologen zu entfernen. Sofern dies nicht möglich
ist, der gesamte Horstbaum zu entfernen. Nur die Entnahme des Horstes alleine genügt nicht.
Nach Entfernung der Horste bzw. der Äste oder des Baumes ist im selben sowie in den
zwei darauffolgenden Jahren der 500 m Radius um die WEA 1, 2 und 3 von Anfang Februar
bis Ende April auf mögliche Nestbauaktivitäten hin zu kontrollieren. Sofern im Rahmen
dieser Kontrolle ein begonnener oder fertiggestellter und noch nicht besetzter Horst
festgestellt wird, ist dieser entsprechend der oben beschriebenen Vorgehensweise zu
entfernen.

Windrad- Genehmigung RP Giessen vom 21.03.2013
Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG von dem Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG in Bezug auf eine Einzelindividuentötung der streng geschützten Art Zwergfledermaus

Winrad-Genemigung RP Giessen
ein potenzielles Fledermaus-Quartier ist zu verschließen. Hierbei muss der Verschluss so konstruiert sein, dass übersehene Tiere im Inneren der potenziellen Quartiere entkommen können, aber ein Eindringen von außerhalb verhindert wird. Als Verschluss der Öffnung mittels Zeitungspapier vorzunehmen und über diesen eine nach unten geöffnete PE-Folie (0,8 mm Stärke) anzubringen.
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