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Petition 69224

Lärmschutz im Luftverkehr

Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 03.01.2017

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm umgehend novellieren, um die Lebenssituation und Lebensqualität der Flughafenanrainer durchgreifend und auf Dauer zu verbessern. Wir verlangen vom Bundestag, dass er tatsächlich und umfassend Schutz vor den Belastungen und Gesundheitsrisiken des Fluglärms sicherstellt und dass er seiner eigentlich selbstverständlichen Pflicht nach Art. 2 Grundgesetz nachkommt, das Recht auf körperliche Unversehrtheit durchzusetzen.

Begründung

2015 entstand durch die NORAH-Studie eine vertiefte Einschätzung der Fluglärmbelastung. Während der Fluglärm bisher oft nur als Belästigung eingestuft wurde, führt die NORAH-Studie den unbestreitbaren Nachweis, dass Fluglärm schwere körperliche und seelische Krankheiten auslöst.

Das derzeit geltende Fluglärmgesetz schützt allerdings die Anwohner von Flughäfen völlig unzureichend vor den Gefahren des Fluglärms. Damit die geforderte Novellierung solche Unzulänglichkeiten beseitigt oder zumindest verringert, stellen wir folgende Forderungen auf:


Verbindlichkeit und Einklagbarkeit, keine Regelung auf Freiwilligkeit

Umfassende Festlegung von Emissionsgrenzwerten, ständige Messung der Emissionen und dauerhafte Minimierung von Luftverkehrsemissionen, auch von Feinstaub und Ultrafeinstaub

Ausweitung des Bundes-Immissions-Schutzgesetzes auf Flugplätze

Ständige Veröffentlichung der Flugverkehrsemissionen

Sofortige Gegenmaßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen

Striktes Verbot von Nachtflügen für die Zeit der gesetzlichen Nacht von 22 Uhr bis 06Uhr

Deutlich spürbare Verringerung der Fluglärmbelastung, deutliche Senkung der Fluglärmgrenzen bei der
Einrichtung von Lärmschutzbereichen

Vorrangige Bewertung von Einzelschallereignissen bei der Ermittlung von Lärmbelastung

Anerkennung von Lärm, den Flugzeuge am Boden erzeugen, als Fluglärm

Verbot von Flugzeugen, deren Technik die Einhaltung der Grenzwerte nicht unter allen Bedingungen sicherstellt

Vorkehrungen der Flugsicherungs- und Flugzeugtechnik, die die höchstmögliche Fluglärmreduzierung sicherstellen und Verstöße verhindern

Pflicht zur Einhaltung aller lärmreduzierenden Flugrouten sowie aller sonstigen lärmschonenden Verfahren,
bei Verstößen Verhängung von Sanktionen

Ständiger Dialog der Flugsicherung, der Flughafen- und Luftverkehrsbetriebe mit den Flughafennachbarn auf einer Verständigungsebene, die auch für Laien zumutbar und zu bewältigen ist

Deutliche Erhöhung von Geldmitteln für passiven Lärmschutz und unbürokratische Weitergabe

Deutliche Ausweitung der finanziellen Entschädigung für vom Flugverkehr verursachte Nutzungseinschränkungen von Grundstücken und Außenwohnbereichen sowie Ausweitung der Entschädigungen für fluglärmbedingte Wertminderungen von Immobilien

Steuernachlässe für Fluglärmbelastungen

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