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Petition 69398

Kraftfahrzeugtechnik

Pflicht für neu zugelassene Fahrzeuge (Verweis auf unerlaubterweise eingeschaltete Nebelschlussleuchte) vom 11.01.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, es zur Pflicht für neu zugelassene Fahrzeuge zu machen, dass der Fahrer darauf aufmerksam gemacht wird, wenn die Nebelschlussleuchte unerlaubterweise eingeschaltet ist.
Ab einer Geschwindigkeit von 50 Km/h* sollte ein akustisches Signal ertönen, welches den Fahrer daran erinnert, dass die Leuchte noch eingeschaltet ist.
* Die Geschwindigkeit ist durch Verkehrsexperten zu konkretisieren.

Begründung

Nebelschlussleuchte dürfen erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern eingeschaltet werden. Sie dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil und der nachfolgende Verkehr wird geblendet.

Wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h.

Insofern ergibt sich hieraus, dass Autofahrer durch dieses akustische Signal einerseits davor bewahrt werden gegen § 17 StVO (Fahrzeugbeleuchtung) zu verstoßen:

TBNR: 117148, "Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschluss­leuchte, obwohl keine Sicht­behinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. ", Strafe beträgt 20 €

andererseits werden hierdurch andere Autofahrer davor bewahrt, unnötig geblendet zu werden.

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