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Petition 69410

Einkommensteuer

Berücksichtigung gezahlter Krankheitskosten im Rahmen einer PKV (individuell vereinbarter tariflicher Selbstbehalt) als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben vom 12.01.2017

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge darauf hinwirken, dass die im Rahmen einer privaten Krankenversicherung aufgrund eines individuell vereinbarten tariflichen Selbstbehalts gezahlten Krankheitskosten als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die Benachteiligung privat Krankenversicherter gegenüber gesetzlich Versicherten in Bezug auf die Sonderausgabenanerkennung seitens der Finanzverwaltung wird beseitigt.

Begründung

Das Beitragssystem der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenkassen ist nicht vergleichbar.
Steuerlich werden beide Systeme aber gleich behandelt, was zu einer Benachteiligung von privat Versicherten mit dem Versicherungsmodell -Krankenversicherung mit Selbstbehalt- führt.
Ein Selbstbehalt dient der Beitragssenkung oder Beitragsstabilisation. Solche Modelle kennt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
Um hier einen Ausgleich zu schaffen, müssen Selbstbehalte unbeschränkt als Sonderausgaben abziehbar sein.
Jeder Versicherte entscheidet sich eigenverantwortlich nach seinem persönlichen Risikoprofil für einen hohen, niedrigen oder gar keinen Selbstbehalt. Sein übergeordnetes Ziel ist immer die Kostenminimierung und Beitragseffizienz.
Dies ist der originäre Unterschied zu Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei dem dieser Anreiz komplett fehlt.
Von diesem Streben nach Kosteneffizienz profitiert der Staat durch geringeren Sonderausgabenabzug.
Auf der anderen Seite sind aber gezahlte Selbstbehalte nicht als Sonderausgaben abziehbar, sondern maximal als außergewöhnliche Belastungen.
Selbstbehalte sind unbestreitbar Teil der Versicherungsmathematik und ermöglichen erst die Beitragsermittlung in der privaten Krankenversicherung.
Das BFH-Urteil vom 1. Juni 2016, Az. X R 43/13 ist zu revidieren.

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