Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 69411

Einkommensteuer

Änderung/Erlass einer Verwaltungsvorschrift bzgl. der Bewertung von Beitragsrückerstattungen bei privat Krankenversicherten vom 12.01.2017

Text der Petition

Der Bundestag ändert oder erlässt eine entsprechende Verwaltungsvorschrift der Finanzverwaltung in Hinblick auf die Bewertung von Beitragsrückerstattungen bei privat Krankenversicherten.
Die Benachteiligung privat Krankenversicherter gegenüber gesetzlich Versicherten in Bezug auf die Bewertung von Beitragsrückerstattungen seitens der Finanzverwaltung wird beseitigt.

Begründung

Beitragsrückerstattungen sind Teil der Vertragsgestaltung in der privaten Krankenversicherung.
Das Beitragssystem der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenkassen ist nicht vergleichbar.
Steuerlich werden beide Systeme aber gleich behandelt, dies ist nicht sinnführend.
Beitragsrückerstattungen sind niemals bedingungslos, sie sind an ein bestimmtes Verhalten des Versicherten geknüpft.
In der Regel ist das die Leistungsfreiheit. Leistungsfreiheit bedeutet, der Versicherte reicht keine Rechnung beim Versicherer ein. Mit anderen Worten, die einzureichenden Rechnungen liegen im Gesamten unter der zu erwartenden Beitragsrückerstattung.
Die Beitragsrückerstattung wird voll von den Aufwendungen für die Krankenversicherung abgezogen.
Die nicht eingereichten Rechnungen sind maximal als außergewöhnliche Belastungen abziehbar und verfallen bei den meisten Steuerzahlern.
Hier gibt es ein Missverhältnis auch in Hinblick auf die Berücksichtigung oder vielmehr Nichtberücksichtigung der Beitragsrückerstattungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben