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Petition 69471

Wohngeld

Anrechnungsfreiheit von Kindesunterhalt, Waisenrente und Unterhaltsvorschuss bis zur Höhe des Kinderzuschlages bei Wohngeldberechnung vom 15.01.2017

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Kindesunterhalt, Waisenrente und Unterhaltsvorschuss bis zur Höhe vom Kinderzuschlag (170 € in 2017) bei der Wohngeldberechnung anrechnungsfrei bleibt.

Begründung

Begründung: Bei der Berechnung des Wohngeldes wird der Kinderzuschlag nicht als Einkommen angerechnet, wohl aber Kindesunterhalt , Waisenrente und Unterhaltsvorschuss, obwohl dies dem gleichen Zweck dient, nämlich den Bedarf des Kindes zu sichern.

So beträgt das Familieneinkommen mit 2 Kindern (der Einfachheit wegen ohne Kindergeld gerechnet) bei Elterneinkommen X und BuT 100 € (Bildung und Teilhabe incl. 2x Schulbuskosten) zum Beispiel:

Ohne Unterhalt:
Einkommen X + 340 € Kinderzuschlag + 170 € Wohngeld + 100 € BuT
= X + 610 €

Mit 170 € Unterhalt/Kind:
Einkommen X + 340 € Unterhalt + 0 € Kinderzuschlag + 0 € Wohngeld + 0 € BuT
= X + 340 €

Mit 80 € Unterhalt/Kind:
Einkommen X + 160 € Unterhalt + 185 € Kinderzuschlag + 90 € Wohngeld + 100 € BuT
= X + 535 €

Bei mehr eigenem Erwerbseinkommen ist die Lücke bei geringer Unterhaltszahlung sogar noch größer.

Beispiel mit Einkommen Y = X + 200 €, ansonsten gleiche Bedingungen:

Ohne Unterhalt:
Einkommen Y + 240 € Kinderzuschlag + 70 € Wohngeld + 100 € BuT
= Y + 410 €

Mit 80€ Unterhalt/Kind:
Einkommen Y + 150 € Unterhalt + 0 € Kinderzuschlag + 0€ Wohngeld + 0 € BuT
=Y + 160 €

Durch die momentane Anrechnungspraxis ist es so, dass Eineltern- oder Patchworkfamilien durch geringe Unterhaltszahlungen oder Waisenrenten weniger verfügbares Einkommen haben und letztendlich dann eventuell sogar im Hartz IV-Bezug landen, weil der Bedarf nach SGB II nicht gedeckt werden kann.

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