Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Kindesunterhalt, Waisenrente und Unterhaltsvorschuss bis zur Höhe vom Kinderzuschlag (170 € in 2017) bei der Wohngeldberechnung anrechnungsfrei bleibt.
Begründung
Begründung: Bei der Berechnung des Wohngeldes wird der Kinderzuschlag nicht als Einkommen angerechnet, wohl aber Kindesunterhalt , Waisenrente und Unterhaltsvorschuss, obwohl dies dem gleichen Zweck dient, nämlich den Bedarf des Kindes zu sichern.
So beträgt das Familieneinkommen mit 2 Kindern (der Einfachheit wegen ohne Kindergeld gerechnet) bei Elterneinkommen X und BuT 100 € (Bildung und Teilhabe incl. 2x Schulbuskosten) zum Beispiel:
Ohne Unterhalt:
Einkommen X + 340 € Kinderzuschlag + 170 € Wohngeld + 100 € BuT
= X + 610 €
Mit 170 € Unterhalt/Kind:
Einkommen X + 340 € Unterhalt + 0 € Kinderzuschlag + 0 € Wohngeld + 0 € BuT
= X + 340 €
Mit 80 € Unterhalt/Kind:
Einkommen X + 160 € Unterhalt + 185 € Kinderzuschlag + 90 € Wohngeld + 100 € BuT
= X + 535 €
Bei mehr eigenem Erwerbseinkommen ist die Lücke bei geringer Unterhaltszahlung sogar noch größer.
Beispiel mit Einkommen Y = X + 200 €, ansonsten gleiche Bedingungen:
Ohne Unterhalt:
Einkommen Y + 240 € Kinderzuschlag + 70 € Wohngeld + 100 € BuT
= Y + 410 €
Mit 80€ Unterhalt/Kind:
Einkommen Y + 150 € Unterhalt + 0 € Kinderzuschlag + 0€ Wohngeld + 0 € BuT
=Y + 160 €
Durch die momentane Anrechnungspraxis ist es so, dass Eineltern- oder Patchworkfamilien durch geringe Unterhaltszahlungen oder Waisenrenten weniger verfügbares Einkommen haben und letztendlich dann eventuell sogar im Hartz IV-Bezug landen, weil der Bedarf nach SGB II nicht gedeckt werden kann.