Text der Petition
Der Gesetzgeber möge im SGB II eine Regelung treffen, die die Berücksichtigung von Nachzahlungen in Geld für zweckbestimmte Sozialleistungen als Einkommen verhindert.
Begründung
Nach dem sog. Zuflussprinzip werden insbesondere im SGB II auch Nachzahlungen von Sozialleistungen leistungsmindernd berücksichtigt, weil der Bedarfszeitraum und die Zahlung auseinanderfallen. Nach dem strikten Zuflussprinzip bleibt der Rechtsgrund unberücksichtigt. Die Nachzahlungen werden als "bereite Mittel" bewertet und sind für den Lebensunterhalt einzusetzen.
Dadurch kommt es zu nicht hinnehmbaren Ungerechtigkeiten. Zudem sind Nachzahlungen bei Sozialleistungen der Regelfall. Einerseits müssen teils Nachweise "gesammelt" werden, um die Leistung überhaupt beantragen zu können, andererseits benötigen die Leistungsträger oft Wochen und Monate für die Prüfung des Anspruchs. Im Falle von Widerspruch und Klage dauert es oft Jahre, bis die beantragten Leistungen nachgezahlt werden. Entsprechend summiert sich der Betrag.
Zu denken ist hier beispielsweise an Leistungen der Pflege und Krankenversicherung oder der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Diese Leistungen müssen aus dem Regelbedarf oder aus privilegierten Einnahmen vorfinanziert werden und sollen , weil nachgezahlt, schließlich zum Lebensunterhalt verwendet werden?
Das betrifft beispielsweise Schadensersatzleistungen, Schmerzensgeld usw., aber auch die Umwandlung vorhandener "Sachwerte" zu "Barvermögen".
Ich könnte mich täuschen, was die aktuelle Situation betrifft, aber wenn selbst für Grundsicherung nach SGB XII das "Schonvermögen" auf die für meine Verhältnisse utopische Höhe von 5000 € angehoben wurde, dürften doch Nachzahlungen wohl auch meist insgesamt unter dem Schonvermögen liegen, das übrigens bei Leistungen nach dem SGB II sogar schon lange erheblich höher als beim SGB XII liegt.
Falls es aber tatsächlich einen wie in der Petition geforderten Handlungsbedarf gibt, sollte natürlich eine entsprechende Rechtssicherheit hergestellt werden. Darum Mitzeichnung.