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Diskussion zur Petition 69482

Arbeitslosengeld II

Zuflussprinzip im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 16.01.2017

Diskussionszweig: Haben Sie Belege dafür?

Ich bin für fleischlose Nahrung | 06.02.2017 - 14:23

Haben Sie Belege dafür?

Anzahl der Antworten: 11

Zwar traue ich sowohl dem Staat als auch den Städten und Gemeinden nahezu alles Üble zu, aber es gibt doch Form des "Zugewinns" oder wie man das nennen soll, die meines Wissens nicht als Einkommen oder Vermögen gewertet werden dürfen.

Das betrifft beispielsweise Schadensersatzleistungen, Schmerzensgeld usw., aber auch die Umwandlung vorhandener "Sachwerte" zu "Barvermögen".

Ich könnte mich täuschen, was die aktuelle Situation betrifft, aber wenn selbst für Grundsicherung nach SGB XII das "Schonvermögen" auf die für meine Verhältnisse utopische Höhe von 5000 € angehoben wurde, dürften doch Nachzahlungen wohl auch meist insgesamt unter dem Schonvermögen liegen, das übrigens bei Leistungen nach dem SGB II sogar schon lange erheblich höher als beim SGB XII liegt.

Falls es aber tatsächlich einen wie in der Petition geforderten Handlungsbedarf gibt, sollte natürlich eine entsprechende Rechtssicherheit hergestellt werden. Darum Mitzeichnung.
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