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Petition 69501

Parteienfinanzierung

Ausschluss von Parteien von der Parteienfinanzierung vom 17.01.2017

Text der Petition

Mit der Eingabe wird eine Änderung des Parteiengesetzes gefordert. So wird der Ausschluss von Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vorgeschlagen, deren politisches Konzept auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Des Weiteren soll ein neuer Rechtsweg geschaffen werden, der es den Verfassungsorganen ermöglicht, einen entsprechenden Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu stellen.

Begründung

Die Parteien wirken bei der politischen Willens- und Entscheidungsbildung mit. Sie sind nicht nur Organisationen, die lediglich durch ihre demokratische Legitimation Steuerungs- und Regulierungsaufgaben in unserem politischen System wahrnehmen. Sie sind vielmehr gesellschaftliche Organisationen, denen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung anvertraut wird, die ausdrücklich in unserer Verfassung verbrieft ist.

Die Parteien werden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach der Maßgabe des Parteiengesetzes durch die staatliche Teilfinanzierung unterstützt. Diese Petition verfolgt die Änderung des Parteiengesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Parteien, deren politisches Konzept auf die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtet ist, sollen unter anderem aus der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen werden. Diese Maßnahme würde verhindern, dass solche Parteien nicht bei der Umsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebungen von der staatlichen Teilfinanzierung unterstützt werden.

Ein Vorschlag wäre die Schaffung eines neuen Rechtsweges vor dem Bundesverfassungsgericht, der das Parteienverbot zeitgemäß ergänzen soll. Den Verfassungsorganen soll im Wege eines Antragsverfahrens vor dem Verfassungsgericht ermöglicht werden, durch verhältnismäßige Sanktionen (Ausschluss aus der staatlichen Teilfinanzierung, Nichtzulassung zur Bundestagswahl) im Rahmen eines Ordnungsverfahrens bei der Umsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebung zu hindern. Ein solches Ordnungsverfahren würde das Parteienverbot ergänzen und unserer wehrhaften Demokratie die Möglichkeit geben, Parteien am Übertritt der Schwelle zur Umsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebungen hindern.

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