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Petition 69597

Bußgeldverfahren

Abschaffung der Erzwingungshaft nach § 96 Ordnungswidrigkeitengesetz vom 23.01.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird die Abschaffung der Erzwingungshaft nach § 96 Ordnungswidrigkeitengesetz gefordert.

Begründung

Die Erzwingungshaft nach § 96 OwiG ist vollkommen unverhälntismäßig. Schon wegen geringen Vergehen, kann bei Nichtbezahlung einer Geldbuße, die sogenannte Erzwigungshaft verhängt werden. Dabei ist es vollkommen egal, ob die betroffene Person die Geldbuße aus wegen nicht vorhandenen finanziellen Mitteln nicht bezahlen kann oder ob andere Gründe dagegen sprechen. Die Gefängnisse werden so wegen geringen Vergehen vollgestopft. Vollkommen unergründlich ist es, warum Steuerschuldner die Millionen hinterziehen, im gleichen Atemzug frei herumlaufen. Es besteht meiner Ansicht nach, hier ein Ungleichgewicht und die Erzwingunghaft nach § 96 OwiG ist ersatzlos abzuschaffen!

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