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Diskussion zur Petition 69614

Unterhaltsvorschussgesetz

Weiterzahlung des Unterhaltsvorschusses bei Wiederheirat eines Elternteils vom 24.01.2017

Diskussionszweig: Nein

denkende Zicke | 06.02.2017 - 11:29 (Zuletzt geändert am 06.02.2017 - 11:35 von denkende Zicke )

Nein

Anzahl der Antworten: 9

Unterhaltsvorschuß soll eine Nothilfe sein, die Sicherstellt dass für das Kind immer alles Notwendige gekauft und bezahlt werden kann. Es soll kein Einkommen für die geschiedene Frau oder neue Ehe sein.
Da leider der Kinder-Unterhalt oder Kindergeld meist als Einkommen für Alle in der Lebensgemeinschaft gesehen wird, sollte (muß !) die Verwendung für das Kind nachgewiesen werden.
Was ist dran am dummen Spruch, dass viele Kinder die Finanzierung eines Protz-Autos ermöglichen ???
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