Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Unterhaltsvorschuss auch weiter gezahlt wird, wenn der eine Elternteil, bei dem das Kind lebt, neu verheiratet ist.
Begründung
Kinder werden älter und kosten dementsprechend auch mehr. Die Elternteile, die neu verheiratet sind, haben plötzlich keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss. Aber warum? Das Kind hat mit dem/der neuen Partner/in, doch weiterhin nichts zu tun, das heißt, es gibt keine Rechte von seiten des neuen Partners. Warum soll der/die neue Partner/in dann für das nicht gemeinsame Kind aufkommen?
Elternteile, die regelmäßig ihren Unterhalt zahlen, müssen ja auch weiterhin Unterhalt zahlen, wenn der/die Expartner/in neu verheiratet ist.
Da leider der Kinder-Unterhalt oder Kindergeld meist als Einkommen für Alle in der Lebensgemeinschaft gesehen wird, sollte (muß !) die Verwendung für das Kind nachgewiesen werden.
Was ist dran am dummen Spruch, dass viele Kinder die Finanzierung eines Protz-Autos ermöglichen ???