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Petition 69617

Wohngeld

Änderung der Einkommensberechnung vom 24.01.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass bei der Einkommensberechnung von Wohngeld die steuerfreien Bezüge nach § 3 Nr. 56 und § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz laut §14 Abs.2 Nr.14 Wohngeldgesetz unberücksichtigt bleiben.

Begründung

Das Wohngeld ist eine Sozialleistung, die ebenso wie Alg II und Kinderzuschlag in einem gewissen Zeitraum unterstützt.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum bei der Einkommensberechnung unter SGB II diese Einkommensarten unberücksichtigt bleiben und beim Wohngeld angerechnet werden.

Zum einen wird ein echter Anspruch auf die Zusatzversorgung nicht geprüft (Erfüllung der Wartezeit), zum anderen geht es auch beim Wohngeld um eine "momentane Unterstützung", da ist es nicht nachvollziehbar, wieso ein Betrag zum Jahreseinkommen gezählt wird, der reell im Antrags- und Bewilligungszeitraum überhaupt nicht zur Verfügung steht und das tatsächliche Einkommen nicht erhöht.

- es ist ungerechtfertigt den Betrag des Arbeitgeberanteils 1/1 anzurechnen, da - genau wie bei öffentl. Rententrägern auch- ein Solidarprinzip besteht und man ja niemals den eingezahlten Betrag auch genauso später ausgezahlt bekommt.

- weiter kann man nicht ausschließen, dass die Person die heute mit diesem angerechneten Arbeitgeberanteil Wohngeld bezieht, es nicht auch während des späteren Rentenbezuges benötigt. Somit würde dann diese Leistung im Fall des Renteneintritts erneut angerechnet.

- durch eine Neuerung (Ende März 2017) des Einkommenskatalogs für Wohngeld ist mir bekannt geworden, dass bspw. die Zahlungen des Arbeitgebers über eine Direktzusage unbeachtet bleiben.

Das ist für mich nicht nachvollziehbar und ungerecht, da mein Arbeitgeber eine eigene Zusatzversorgungskasse unterhält. Das ist für mich mit zweierlei Maß messen.

Ich beantrage daher, dass die genannten Arbeitgeberzahlungen für die Zusatzversorgung (die gesetzlich vorgeschrieben sind und NICHT FREIWILLIG geschehen) allesamt bei der Einkommensberechnung unberücksichtigt bleiben.

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