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Diskussion zur Petition 69880

Urheberrecht

Änderung des § 52a UrhG (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) vom 06.02.2017

Diskussionszweig: Referent*innen-Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

S. Wenig | 03.03.2017 - 19:08 (Zuletzt geändert am 07.03.2017 - 20:21 von S. Wenig )

Referent*innen-Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Anzahl der Antworten: 0

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessierte,
am 1. Februar 2017 wurde der Referent*innen-Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Dieser sieht eine umfassende Änderung des Urheberrechts vor. Auch darüber ist eine breite und auch emotionale Diskussion entstanden. Der Referent*innen-Entwurf bietet, auch wenn noch Punkte zu kritisieren sind, bereits eine breite Möglichkeit, das Problem, welches hier angesprochen wird, zu lösen. Darunter fällt zum Beispiel die Streichung des §52a. Die Notwendigen Regelungen werden im Referent*innen-Entwurf im neuen §60 geregelt. Auch wenn es hier noch diskutierbare Kritikpunkte gibt, so ist es eine zu begrüßende und positive Entwicklung.
Unabhängig vom Entwurf sehe ich die Petition als unbedingt zu Zeichen an, da sie auf der einen Seite der Bundesregierung zeigt, wo die Interessen der Betroffenen - gerade im Bereich Lehre und Forschung - liegen, auf der anderen Seite zeigt diese der VG Wort, dass trotz des Verständnisses für Urheber, eine andere Lösung gefunden werden sollte, da eine Verschlechterung des Standorts Deutschland im Bereich Forschung und Lehre sowie digitaler Infrastruktur nicht zielführend sein kann. Zusätzlich wäre es zu begrüßen, wenn sich der Bundestag zeitnah mit diesem Thema beschäftigt. Ob ein Referent*innen-Entwurf überhaupt vom Bundestag behandelt wird, steht ebenso nicht fest, was die Petition noch notwendiger macht.


Beste Grüße
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