Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass § 52a des UrhG bezüglich der Einigung zur Festsetzung eines Rahmenvertrages der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort mit den Hochschulen in Deutschland wie folgt geändert wird: (4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Dies erfolgt durch eine pauschale Vergütung oder eine repräsentative Stichprobe der Nutzung für die nutzungsabhängige Berechnung. Der Anspruch kann durch eine VG geltend gemacht werden.
Begründung
Ab voraussichtlich dem 1. Oktober 2017 ist es Lehrenden von Hochschulen nicht mehr, wie bisher, ohne weiteres möglich, Studierenden urheberrechtlich geschützte Schriftwerke digital zur Verfügung zu stellen. Grund dafür ist ein Rahmenvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Kultusminister*innen der Länder, und der VG Wort, mit der die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (I ZR 84/11) vom 20. März 2013 umgesetzt werden soll. Aus dem Urteil geht allgemein hervor, dass statt einer pauschalen Abrechnung von urheberrechtlich geschützten Werken vorrangig, eine Erfassung der Nutzung nach der Zahl der Seiten des Druckwerks und nach der Zahl der Teilnehmer zu erfolgen habe. Auf Basis des Urteils kam es zu Neuverhandlungen bezüglich des Rahmenvertrages zwischen den Ländern und der VG-Wort. Ein neuer Vertrag wurde von den einzelnen Vertragsparteien im September (22.09.2016/28.09.2016) unterzeichnet. Dieser sieht gemäß § 6 Abs. 1 eine Einzelabrechnung pro Seite und Unterrichtsteilnehmer bzw. Mitarbeiter vor.
Die Einzelabrechnung der zugänglich gemachten Werke stellt – neben datenschutzrechtlichen Bedenken – einen erheblichen Mehraufwand für die Lehrenden an einer Universität dar, was zum einen die Forschungsarbeit behindert, zum anderen auch die Qualität der Ausbildung innerhalb von Universitäten verschlechtert. Dass die Umsetzung einer Einzelabrechnung nicht im Verhältnis des daraus resultierenden Nutzens steht, zeigt ein Pilotversuch der Universität Osnabrück. So standen einer zu zahlenden Vergütung in Höhe von ca. 5000 Euro (auf der Basis des Rahmenvertrages) steht ein Aufwand von knapp 65 Stunden, rein an Meldevorgängen, gegenüber. Hier sind zusätzliche Arbeiten wie Recherchen, Informationsgewinnung oder Rückfragen nicht berücksichtigt. Zusätzlich ist es für die Lehrenden schwierig ihre zur Verfügung gestellten Dokumente richtig zu klassifizieren. So wurden beispielsweise meldepflichtige Dokumente nicht als solche erkannt, da sie von dem Lehrenden selbst als Autor stammten oder im Internet frei zugänglich waren.
In Zeiten der Digitalisierung werden immer mehr Materialien wie Skripte oder begleitende Literatur auf Webseiten zur Verfügung gestellt. Das ermöglicht eine umfangreichere Ausbildung und schnellere Materialbeschaffung in kürzerer Zeit.
Wir, der Studierendenrat der Universität Jena in Kooperation mit dem Studierendenrat der Ernst-Abbe-Hochschule Jena, fordern daher ein Eingreifen der Gesetzgebung zu der Regelung des , §52a UrhG. Da eine Einigung, sogar über einen Urteilsspruch hinaus, nicht oder nur schwer gefunden werden kann und hier eine große, auch zukünftige, Interessengruppe betroffen ist, sehen wir den Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung.
liebe Interessierte,
am 1. Februar 2017 wurde der Referent*innen-Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Dieser sieht eine umfassende Änderung des Urheberrechts vor. Auch darüber ist eine breite und auch emotionale Diskussion entstanden. Der Referent*innen-Entwurf bietet, auch wenn noch Punkte zu kritisieren sind, bereits eine breite Möglichkeit, das Problem, welches hier angesprochen wird, zu lösen. Darunter fällt zum Beispiel die Streichung des §52a. Die Notwendigen Regelungen werden im Referent*innen-Entwurf im neuen §60 geregelt. Auch wenn es hier noch diskutierbare Kritikpunkte gibt, so ist es eine zu begrüßende und positive Entwicklung.
Unabhängig vom Entwurf sehe ich die Petition als unbedingt zu Zeichen an, da sie auf der einen Seite der Bundesregierung zeigt, wo die Interessen der Betroffenen - gerade im Bereich Lehre und Forschung - liegen, auf der anderen Seite zeigt diese der VG Wort, dass trotz des Verständnisses für Urheber, eine andere Lösung gefunden werden sollte, da eine Verschlechterung des Standorts Deutschland im Bereich Forschung und Lehre sowie digitaler Infrastruktur nicht zielführend sein kann. Zusätzlich wäre es zu begrüßen, wenn sich der Bundestag zeitnah mit diesem Thema beschäftigt. Ob ein Referent*innen-Entwurf überhaupt vom Bundestag behandelt wird, steht ebenso nicht fest, was die Petition noch notwendiger macht.
Beste Grüße