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Petition 70019

Arbeitslosengeld II

Teilweise Änderung/Abschaffung von § 7 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (Leisungsberechtigte) vom 13.02.2017

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, folgende Teile des § 7 SGB II zu streichen: SGB II, § 7 Abs. 3 Nummer 3c "eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen." Des Weiteren wird beantragt, im Gesetzeslaut des SGB II, §7 die Worte "Partner/in" durch "eingetragene/nen Lebenspartner/in" zu ersetzen.

Begründung

Im bestehenden Gesetz werden zusammenlebende Partner unter Generalverdacht gestellt sich gegenseitig finanziell zu unterstützen, obwohl es gerade der Sinn einer nichtehelichen und nicht eingetragenen Partnerschaft ist, keine Verantwortung füreinander zu tragen oder für einander einzustehen.
Laut SGB II müssen bei Antragstellung alle Angaben über finanzielle Einnahmen oder Zuflüsse gemacht werden. Somit würden Personen oder hier genannt "Partner/innen" sich des Sozialbetrugs strafbar machen.
Des weiteren verstößt das bestehende Gesetz gegen das Sozialgeheimnis. Da keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegt sind Auskünfte bzw. Mitteilungen an andere Personen gesetzlich untersagt. Dies wird im bestehenden Gesetz ignoriert.
Auch besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch an nicht verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen.
Nur weil laut Gerichten verheiratete Paare besser gestellt werden müssen handelt der Gesetzgeber hier im Umkehrschluss indem er nicht verheiratete oder eingetragene Lebenspartner schlechter stellt.
Im übrigen verstößt dieses Gesetz gegen das Grundgesetz, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sein sollen.
Anregend möchte ich noch das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen AZ: L 19 AS 2281/12 B ER sowie Az: L 19 AS 2282/12 zur Beurteilung erwähnen.
Ersatzweise soll im Gesetz eingefügt werden: "Eine eidesstattliche Erklärung der Partner, dass diese keine finanzielle Unterstützung vom jeweils anderen erhalten ist ausreichend, um die Vermutung zu widerlegen."

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